POL-SH: Mund-Nasen-Schutz im Straßenverkehr: Vorgehen der Landespolizei
Kiel (ots) - In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass Kraftfahrzeugführer ihr Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken dürfen, dass es nicht mehr erkennbar ist. Verstöße gegen dieses Maskierungsverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, es droht ein Bußgeld von 60 EUR. Im Zusammenhang mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zum Infektionsschutz gilt ...