Eindeutiges Bezugsrecht bei Lebensversicherungen verhindert Streit ums Geld / R+V-Infocenter: Bei namentlicher Nennung sind Missverständnisse ausgeschlossen
Wiesbaden (ots) - Der Ehepartner, die fürsorgliche Pflegerin oder das örtliche Tierheim: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag bekommt. Bezugsberechtigte können Familienmitglieder sein, aber auch Freunde oder juristische Personen wie ...