Europäisches Recht darf bei Zurückweisungen kein Vorwand für Untätigkeit sein
Straubing (ots) - Dass ein juristisches Scheitern möglich ist, muss die Ampel-Regierung selbstverständlich in ihre Überlegungen einbeziehen. Aber: Solange es nicht sicher ist, ob Zurückweisungen an den Grenzen tatsächlich verfassungs- und europarechtlich unzulässig sind, solange das nur eine Befürchtung ist, ist dieser Aspekt nur einer von vielen weiteren in der ...