LPI-J: Durch Geldzahlung JVA-Aufenthalt abgewendet
Jena (ots) - Gestern Nacht erfolgte die Prüfung der Wohnanschrift eines 25-jährigen Syrers , aufgrund eines bestehenden Haftbefehls, in der Karl-Liebknecht-Straße. Grundlage hierfür war ein bestehender Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Potsdam. Der Beschluss ließ dem Betroffenen vor Ort zwei Möglichkeiten: Einerseits Zahlung von ca. 2000EUR Geldstrafe und somit Abwendung der Inhaftierung oder aber 15 Wochen ...