Mitteldeutsche Zeitung: zu Anti-Nazi-Symbolen
Halle (ots) - Verfremdete Nazi-Symbole wie zum Beispiel dick durchgestrichene Hakenkreuze öffentlich zu tragen, ist erlaubt. Wichtig ist nur, dass sie klar als Protest-Symbole erkennbar sind. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, in einer Demokratie seinen Protest gegen Rechtsextreme so ausdrücken zu können. Aber es brauchte erst ein Urteil des Bundesgerichtshofes, um das höchstrichterlich zu garantieren. ...
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