Presse- und Informationszentrum Marine
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Regensburg (ots) - von Pascal Durain, MZ Keine Waffenerlaubnis für Rocker - egal ob vorbestraft oder nicht, solange kein Zweifel an der Gefährlichkeit besteht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Kläger aus Regensburg und Passau sind somit auch in dieser Instanz gescheitert. Ihnen bleibt damit nur noch die Verfassungsbeschwerde. Das Urteil des Leipziger Gerichts wirft aber Fragen auf. Vor ...