Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Gängige Putenhaltung ist tierschutzwidrig
Berlin (ots) - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat im Rahmen seiner Urteilsbegründung zur sogenannten Putenklage die gängige Haltungspraxis in der Putenmast als tierschutzwidrig eingestuft. Das Gericht schließt sich damit zu einem gewichtigen Teil der Ansicht des Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. und der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt an, die zu dieser Frage aktiv geworden ...