Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Erzieherinnenstreik
Stuttgart (ots) - Von den Konten der Eltern buchen die Städte und Gemeinden weiterhin die Betreuungsgebühren ab. Das ist zwar rechtens, aber nicht gerecht. Denn Eltern bezahlen für Leistungen, die nicht erbracht werden. Ein Streik wird in den Gebührensatzungen mancher Kommunen aber als höhere Gewalt gewertet und eröffnet damit die Möglichkeit, die Rückzahlung der Gebühren zu verweigern. Die Verwaltungen und ...