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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

IM-MV: Bauminister Christian Pegel: Verlängerung der Mietpreisbremse ist wichtiges Signal für bezahlbares Wohnen

Schwerin (ots)

Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister Christian Pegel begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse vorzulegen. Diese Maßnahme sei ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen.

"Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen, wo die Nachfrage nach Wohnraum kontinuierlich steigt, bleibt die Mietpreisbremse ein entscheidendes Instrument für soziale Gerechtigkeit. Studierende, Familien und Berufstätige dürfen nicht durch überzogene Mietpreise aus den Innenstädten verdrängt werden", betonte Pegel.

Die Mietpreisbremse begrenzt Mieterhöhungen bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten und sorgt so für eine gewisse Stabilität auf dem Wohnungsmarkt. Die Verlängerung sei ein notwendiger Schritt, um den Druck auf die Mieterinnen und Mieter nicht weiter zu erhöhen. Aus diesem Grund hatte Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse gestartet (siehe Pressemitteilung Nr. 274/2024). Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

"Mit der Mietpreisbremse wird der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung bei Neuabschluss eines Mietvertrags begrenzt ist. Zudem wirkte sich der schnelle Anstieg von Mieten bei Wiedervermietung über die ortsübliche Vergleichsmiete mittelfristig auf das Niveau der Bestandsmieten aus. Auch dem wirkt die Mietpreisbremse entgegen. Die Kappungsgrenze hingegen wirkt bei Bestandsmietverträgen dämpfend auf mögliche Mieterhöhungen", so Minister Pegel.

Eine Einschränkung verhindert, dass die Mietpreisbremse Neubau oder umfassende Modernisierung von Wohnraum beeinträchtigt, denn der Bundesgesetzgeber schreibt vor, dass die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen gilt, die nach dem 1. Oktober 2014 neu errichtet oder umfassend modernisiert wurden und dann erstmals vermietet werden.

Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister ergänzt: "Natürlich müssen wir zudem den Wohnungsbau weiter vorantreiben, insbesondere im bezahlbaren Segment. Aber bis dahin bleibt die Mietpreisbremse ein wichtiger Schutzmechanismus", so Pegel weiter.

Der Minister appellierte an den Bund, die Gesetzesinitiative voranzutreiben, um den betroffenen Mieterinnen und Mietern Sicherheit zu geben. "Wir setzen uns in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin für eine gerechte und nachhaltige Wohnungspolitik ein - sowohl durch den Schutz vor überhöhten Mieten als auch durch gezielte Investitionen in den Wohnungsbau."

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm "Neubau Sozial", das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie "Wohnungsbau Sozial" (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert.

Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/58812003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de

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