POL-PDMY: Verkehrsunfall mit schwer verletzten Zweiradfahrer in Polch (Nachtrag zur Erstmeldung von 09:20h) - Vorfall während der Unfallaufnahme
Polch (ots)
Bezug nehmend auf die Erstmeldung der PI Mayen von 09:20 Uhr kann folgender Hergang mitgeteilt werden. Gegen 09:00 Uhr kam es auf der L 113/ Auffahrt zur A 48 Richtung Trier bei Polch zu einem Zusammenstoß zwischen einem Leichtkraftrad (125 ccm) und einem PKW. Die Erstmeldung über einen Zusammenstoß mit einem LKW traf nicht zu. Eine 59-jährige PKW-Fahrerin hatte die L 113 aus Richtung Trimbs kommend in Richtung Polch gefahren. Sie beabsichtigte anschließend, von der L 113 auf die A 48 Richtung Trier abzubiegen. Unterdessen befuhr ein 34-jähriger Mann mit seinem Leichtkraftrad die L 113 von Polch in Richtung Trimbs. Beim Linksabbiegen auf die a 48 missachtete die PKW-Fahrerin den Vorrang des entgegenkommenden Leichtkraftrades, worauf es zum Zusammenstoß kam. Bei dem Zusammenstoß wurde der Zweiradfahrer schwer, jedoch nach derzeitigen Stand nicht lebensbedrohlich verletzt. Er wurde vom Rettungsdienst in ein Koblenzer Krankenhaus eingeliefert. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 7.000 Euro. Im Einsatz waren der Rettungsdienst und -hubschrauber sowie je eine Streife der Polizeiinspektion Mayen sowie der Autobahnpolizei Mendig.
##Besondere Vorkommnisse## Während der Unfallaufnahme umfuhr ein 54-jähriger PKW-Fahrer aus der VG Maifeld den Stau und die Absperrung der Polizei. Hierzu nutzte er von der A 48 aus Richtung Koblenz kommend als "Falschfahrer" die Auffahrt auf die A 48 in Richtung Trier. Als ein Beamter den PKW-Fahrer den PKW stoppen wollte, missachtet der die Anhaltezeichen und fuhr den Beamten beinahe um. Ein Streife nahm die Verfolgung des PKW auf. Der PKW missachtete mehrfach die Anhaltezeichen des Streifenwagens und konnte letztendlich erst 1,5km später zu Beginn der Ortslage Polch gestoppt werden. Der Fahrer zeigte sich gegenüber den Beamten sehr uneinsichtig. Aufgrund grob verkehrswidrigen und rücksichtlosen Verhaltens wurde gegen den PKW-Fahrer ein Strafverfahren eingeleitet. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde sein Führerschein beschlagnahmt, so dass er vorerst kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug führen darf. Im Falle einer Verurteilung durch ein Gericht droht ihm eine Geldstrafe sowie ein mehrmonatiger Führerscheinentzug.
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