POL-W: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, des Polizeipräsidiums Wuppertal und der Steuerfahndung Wuppertal: Durchsuchungen in Solingen
Wuppertal (ots)
Die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, das Polizeipräsidium Wuppertal und die Steuerfahndung Wuppertal führten am heutigen Mittwoch, 4. Mai 2022, Durchsuchungen in insgesamt 14 Objekten in Solingen, Leichlingen, Wuppertal und Unna durch. Hintergrund sind Ermittlungen wegen Geldwäsche und weiterer Delikte im Phänomenbereich der sog. Clankriminalität. An dem Einsatz sind ca. 100 Beamte von Polizei, Finanzverwaltung oder Staatsanwaltschaft beteiligt. Die Ermittlungen gehen zurück auf eine behördliche Strafanzeige aus dem Jahr 2019. Daraufhin führte die Ermittlungskommission "Klinge" umfangreiche Ermittlungen durch, die letztlich zu den heute stattfindenden Durchsuchungen führten. Die Ermittlungen richten sich gegen fünf Beschuldigte, allesamt Angehörige einer Großfamilie. Es besteht zum jetzigen Zeitpunkt der Verdacht: - Dass durch kriminelle Geschäfte (u. a. illegales Wasserpfeifentabakgeschäft) ein Millionenbetrag erlangt wurde und dieser unter Einbindung von Familienmitgliedern, Bekannten und/oder verbundenen Unternehmen in den legalen Geldkreislauf überführt und weitergeleitet wurde (Geldwäsche). Nach den bisherigen Ermittlungen besteht insofern der Verdacht, dass inkriminierte Gelder u. a. in Form von Bareinzahlungen auf die Konten der Beschuldigten und mit ihnen verbundene Unternehmen erfolgten. Von dort erfolgte Zahlungen auf weitere Konten, die beispielsweise fälschlicherweise als Darlehen deklariert wurden. Die Transaktionen muten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dabei jedenfalls fragwürdig an. In anderen Fällen erfolgten Zahlungen im sechsstelligen Bereich aus der Region des Mittleren Ostens. Diese Gelder wurden dann ohne nachvollziehbaren Grund auf verschiedene Konten verteilt und wieder weiterverteilt oder für die Gründung vermeintlicher Immobiliengesellschaften aufgewandt, wobei zu vermuten ist, dass entsprechende Immobiliengeschäfte nicht existierten oder nur zur Verschleierung der tatsächlich kriminell erlangten Gelder erfolgten. - Dass die Zwangsvollstreckung von Forderungen der öffentlichen Hand vereitelt wurde. Die Forderungen, die teilweise über viele Jahre nicht beglichen wurden, belaufen sich dabei auf über 1 Mio. Euro. Die Beschuldigten sind jedoch gleichzeitig Eigentümer diverser Immobilien. Entsprechende Mieteinnahmen in nicht unerheblicher Höhe wurden deshalb gezielt auf Konten anderer Familienmitglieder umgeleitet, um einen Zugriff durch den Fiskus zu verhindern. - Dass Immobiliendarlehen durch Einreichung von gefälschten Unterlagen betrügerisch erlangt wurden. - Dass Leistungen der NRW-Soforthilfe 2020 (sog. Corona-Soforthilfe) betrügerisch erlangt wurden. - Dass im Rahmen der Vermögensauskunft im Zwangsvollstreckungsverfahren die Existenz von Bankkonten und Immobilieneigentum verschwiegen wurde (Falsche Versicherung an Eides statt). Die Ermittlungen richten sich ferner gegen einen Rechtsanwalt an dessen Arbeitsplatz ebenfalls eine Durchsuchung stattfand. Er steht in Verdacht, sich an den Geldwäschetaten beteiligt zu haben, indem er Konten zur Verfügung stellte, Zahlungen weiterleitete und als Geschäftsführer von Firmen fungierte. Eine Gesamtschadenssumme der im Einzelnen vielfältigen und unterschiedlichen möglicherweise verwirklichten Delikte kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Unter Berücksichtigung bestimmter gesetzlicher Geheimhaltungsvorschriften erfolgt derzeit keine weitere Information. Zudem könnte die Mitteilung weiterer Einzelheiten zu dem Sachverhalt das Ermittlungsverfahren erschweren oder gar gefährden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird daher derzeit keine weiteren Presseauskünfte erteilen. Vertreter der Pressestelle stehen allerdings grundsätzlich für O-Töne zur Verfügung. Allerdings werden auch dort keine über die hier gemachten Angaben hinausgehenden Informationen zur Verfügung gestellt werden. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Beschuldigten bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwalt Kockmann
Pressesprecher für Wirtschaftsstrafsachen
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Telefon: 0211 / 6025 25 29
Mobil: 0172 / 2554677
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