Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat heute (17. Oktober 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 2018
die 46-jährige deutsche Staatsangehörige Mine K.
am Flughafen Köln/Bonn festnehmen lassen. Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" beteiligt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB) sowie sich, ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten war, Sachen der gegnerischen Partei in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig angeeignet zu haben (§ 9 Abs. 1 VStGB).
In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Mine K. fasste spätestens Ende des Jahres 2014 den Entschluss, sich der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" im Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad anzuschließen und am Aufbau eines islamischen Staates nach dem Vorbild der Scharia zu beteiligen. Zu diesem Zweck heiratete sie nach islamischem Recht im Januar 2015 von Deutschland aus per Videotelefonie ein Mitglied des "IS". Dieser hielt sich zu diesem Zeitpunkt in der Türkei auf und hatte bereits in der Vergangenheit aufseiten des sogenannten Islamischen Staates an Kampfhandlungen in Syrien teilgenommen.
Vor diesem Hintergrund verließ die Beschuldigte Anfang Februar 2015 die Bundesrepublik Deutschland. Sie reiste zunächst in die Türkei zu ihrem Ehemann und hielt sich dort für einen Monat auf. Anschließend ließen sie sich nach Syrien bringen, wo sich die Beschuldigte dem "Islamischen Staat" als Mitglied anschloss. Die nächsten drei Monate lebte die Beschuldigte in einem sogenannten Frauenhaus der Vereinigung in Mossul, während ihr Ehemann derweil eine ideologische Schulung absolvierte.
Sie zogen gemeinsam im Juni 2015 in eine von dem "IS" zur Verfügung gestellte Wohnung. Fortan führte die Beschuldigte den gemeinsamen Haushalt, ihr Ehemann betätigte sich als Kämpfer bei dem "IS". Dieser zahlte ihnen hierfür ein monatliches Gehalt von etwa 250 US-Dollar. Im August 2015 verlagerten sie ihren Wohnsitz nach Tal Afar im Irak. Dieses Gebiet war bereits im Juni 2014 durch Kämpfer des "Islamischen Staates" erobert und besetzt worden. Im Zuge dessen hatte der "IS" Wohnhäuser unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner durch den "IS" vertrieben oder vor ihm geflohen waren. Eines dieser Häuser wies der "IS" der Familie der Beschuldigten zu. Diese zog dort bereitwillig ein, um so den Gebietsanspruch der Vereinigung zu festigen und eine Rückeroberung durch gegnerische Militärverbände zu erschweren.
Nachdem der Ehemann der Beschuldigten Mitte 2015 bei Kämpfen getötet worden war, kehrte die Beschuldigte nach Mossul zurück. Später zog sie nach Raqqa. Dort entschloss sie sich, dem "Islamischen Staat" den Rücken zu kehren und reiste Ende Oktober 2016 in die Türkei aus. Schließlich kehrte sie am 17. Oktober 2018 in die Bundesrepublik Deutschland zurück und wurde hier bei ihrer Einreise festgenommen.
Die Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
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