Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Anklage wegen Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit erhoben
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat am 6. November 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen
den deutschen Staatsangehörigen Amin K.
wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erhoben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der in Ägypten geborene Angeschuldigte war seit dem Jahr 1999 beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt) im Bereich des Besucherdienstes beschäftigt. Er nutzte diese Tätigkeit im Auftrag der ägyptischen Botschaft in Berlin spätestens seit Juli 2010, um Mitarbeiter des ägyptischen Nachrichtendienstes "General Intelligence Service" (GIS) bei deren Informationsbeschaffung zu unterstützen.
Der Angeschuldigte wollte dem ägyptischen Nachrichtendienst bei der Aufklärung und Erstellung von Lagebildern behilflich sein, indem er aufgrund seiner Sprachkenntnisse für den GIS die Medien im Hinblick auf die deutsche Innen- und Außenpolitik sowie die allgemeine Nachrichtenlage mit Ägyptenbezug beobachtete und auswertete. Dabei nutzte der Angeschuldigte unter anderem die ihm durch seine Tätigkeit beim Bundespresseamt zur Verfügung stehenden Recherchemöglichkeiten. Ferner wirkte er in den Jahren 2014 und 2015 bei einem - wenngleich letztlich erfolglosen - Versuch der Anwerbung einer Quelle für den ägyptischen Geheimdienst mit, indem er Mitarbeitern des GIS den notwendigen Kontakt vermittelte.
Von der Zusammenarbeit mit dem GIS versprach sich der Angeschuldigte unter anderem eine bevorzugte Behandlung durch die ägyptischen Behörden für sich und seine Familienangehörigen. Tatsächlich bekam seine Mutter bei der Geltendmachung ihrer ägyptischen Pensionsansprüche Hilfe von dem Führungsoffizier des Angeschuldigten. Zudem wurde er gelegentlich zu offiziellen Empfängen, beispielsweise anlässlich der Verabschiedung des damaligen ägyptischen Botschafters in Deutschland im Jahr 2019, eingeladen.
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/
Original-Content von: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), übermittelt durch news aktuell