DPolG Hessen: Bundesverfassungsgericht bestätigt Gebührenregelung bei Hochrisikospielen als rechtmäßig Jahrelange DPolG-Forderung wird durch das Urteil des Gerichtes bestätigt
Ein Dokument
Wiesbaden (ots)
Auch die DPolG Hessen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes! Die Polizei Hessen ist ebenso mit Hochrisikospielen aus den Begegnungen des DFL-Bundesligabetriebs belastet. "Mit Eintracht Frankfurt und Darmstadt 98 haben wir zwei Bundesligisten, bei denen es je nach Gegner-Konstellation wiederkehrend zu Hochrisikospielen kommt", so der Landesvorsitzende der DPolG Hessen, Björn Werminghaus. Gerade in Frankfurt sehen wir, dass der Verein seine Fans nicht im Griff hat. Der von Teilen der Ultras selbsternannte "Randalemeister" hat auch letztes Jahr wieder die meisten Verstöße an den DFB zahlen müssen, fast im Millionenbereich. "Wir hoffen, dass das Land Hessen ähnlich wie in Bremen hier die DFL in die Pflicht nimmt. Es kann nicht sein, dass nur einzelne Länder die DFL in die Kostenpflicht nehmen. Durch das Urteil besteht nun Rechtssicherheit. Wer Randalemeister ist, sorgt dadurch auch für erheblich mehr Hochrisikospiele. Bei Hochrisikospielen wird die Polizei über die Maßen beansprucht, dadurch stehen die Polizisten in anderen Bereichen weniger zur Verfügung oder werden besonders belastet. Deshalb muss das Geld, das der DFL in Rechnung gestellt wird, gezielt und unmittelbar für die Polizei wieder eingesetzt werden."
Björn Werminghaus
Landesvorsitzender
Rückfragen bitte an:
DPolG Hessen
Björn Werminghaus
Telefon: +49 6081 4427616
E-Mail: werminghaus@dpolg-hessen.de
https://www.dpolghessen.de/
Original-Content von: DPolG Hessen, übermittelt durch news aktuell