Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
LKA-RP: Genug Betrug: Warnung vor Fake-Shops
Mainz (ots)
Der Handel wirbt aktuell wieder mit dem sogenannten "Black Friday" am 24. November. Ab morgen stehen hierbei zahlreiche Rabattaktionen im Fokus, um die Umsätze in der Vorweihnachtszeit anzukurbeln. Immer wieder landen Interessierte auf der Suche nach dem günstigsten Preis oder einem bestimmten Angebot im Internet bei einem Fake-Shop. Fake-Shops im Internet locken mit günstigen Preisen, die Ware wird aber nicht geliefert. Unseriöse Angebote im Netz weiten sich auf die sozialen Netzwerke aus.
Die gefälschten Verkaufsplattformen mit unseriösen Angeboten sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen, denn die Aufmachungen der Websites werden immer authentischer. Was das Entlarven der Betrüger noch schwieriger macht: Die Internetadressen wechseln häufig und die Shops gehen schnell auf saisonale Kaufbedürfnisse ein. Doch wie kann man Fake-Shops entlarven? Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt raten, genau hinzuschauen und auf kleinste Details zu achten. Besondere Wachsamkeit ist bei bestimmten Konstellationen angesagt:
Markenprodukte - außergewöhnlich günstig:
Wirbt ein Online-Shop mit unschlagbar günstigen Angeboten gilt es, sich nicht blenden zu lassen, sondern skeptisch zu sein. Auffällig günstige Preise können ein Hinweis auf einen Fake-Shop sein, besonders bei Marken- und Elektronikartikeln ist Vorsicht geboten. Gern wird mit zeitlich begrenzten Angeboten gelockt, um Käufer unter Druck zu setzten.
Kein oder mangelhaftes Impressum vorhanden:
Ist in einem Online-Shop kein Impressum angegeben, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden. Aber auch Seiten mit einem Impressum darf nicht mehr blind vertraut werden. Meist lässt sich durch eine Internetrecherche herausfinden, dass mit der angegebenen Adresse etwas nicht stimmen kann, weil es entweder die Adresse gar nicht gibt oder ein anderes Unternehmen an dieser Adresse seinen Geschäftssitz hat. Die Betrüger haben im letzteren Fall das Impressum einfach von einer seriösen Firma übernommen.
Links auf Verkaufsseiten von Social Media wie Instagram oder Facebook:
Zunehmend wird auch in sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram und Co sowie in Shopping-Apps geworben. Über Werbeanzeigen leiten die Betreiber dieser Shops die Nutzer dann auf betrügerische Internet-Seiten.
Unsichere Zahlung per Vorkasse:
Auf fragwürdigen Seiten werden meist bis zum letzten Bestellschritt verschiedene Zahlungsmethoden angeboten. Bei Abschluss der Bestellung ist dann aber nur noch Vorkasse möglich. Dies ist mit Abstand die schlechteste Zahlungsmethode, da der Kaufpreis vorab überwiesen werden muss und letztlich keine Ware geliefert wird.
Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentrale nutzen:
Wer sich trotzdem nicht sicher ist, ob ein Shop seriös ist, findet bei der Verbraucherzentrale den Fake-Shop-Finder: https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560 Dieser prüft beliebige Internetseiten auf Auffälligkeiten und listet positive und negative Aspekte übersichtlich auf. So bekommt man direkt eine Einschätzung darüber, ob eine Seite vertrauenswürdig ist oder man besser doch woanders kaufen sollte.
Was tun, wenn man einem Fake-Shop aufgesessen ist?
Wer schon Geld überwiesen hat, sollte seine Bank so schnell wie möglich kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Bei Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Alle Belege für die Online-Bestellung sollten gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug. Betroffene sollten Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das geht auch online: https://www.polizei.rlp.de/onlinewache
Weitere ausführliche Informationen zu Fake-Shops finden sich hier:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/fake-shops/
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/vorsicht-fake-shops-werben-auf-instagram/
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