Freie Wähler Landtagsfraktion Bayern
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern: FREIE WÄHLER fordern Stichtag 1. Januar 2014
München (ots)
Die von den FREIEN WÄHLERN angestrebte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern hat eine weitere Hürde genommen: Der Landtagsinnenausschuss beriet am Mittwoch über die hierfür erforderlichen Gesetzentwürfe zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Doch der Gesetzentwurf der CSU zog Kritik der FREIEN WÄHLER auf sich: "Der Entwurf enthält keine Regelung für die zukünftige Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen. Die Christsozialen wollen eine Regelung erst gesondert in einem zweiten Schritt finden. Das verunsichert die Kommunen und muss dringend gelöst werden", erklärt Joachim Hanisch, kommunalpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.
Die FREIEN WÄHLER fordern, dass Beitragsbescheide, die ab dem 1. Januar 2014 bekanntgegeben wurden, rückabgewickelt und Bürgerinnen und Bürgern alle seitdem geleisteten Zahlungen zurückerstattet werden. "Die CSU peilt jedoch den Stichtag 1. Januar 2018 an. Damit löst sie die meisten Härtefalle nicht. Es kann zur Ungleichbehandlung innerhalb der gleichen Straße führen. Ergebnisse, die kein Mensch nachvollziehen kann", sagt Hanisch.
Die Debatte im Ausschuss habe gezeigt, dass der CSU-Gesetzentwurf mit heißer Nadel gestrickt ist und in wesentlichen Punkten noch nachgebessert werden muss. "Ich freue mich sehr, dass wir ein wichtiges Etappenziel erreicht haben und die Straßenausbaubeiträge abschaffen werden. Im Gegensatz zum CSU-Entwurf haben wir in unserem Gesetz eine vollständige Kompensationsregelung zugunsten der Kommunen und eine saubere Stichtagsregelung. Unser Gesetz erfüllt den Anspruch: Bürger entlasten, Kommunen nicht belasten. Ich hoffe, dass in den weiteren Beratungen noch Teile unseres Vorschlags berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Altfälle bei der Ersterschließung", sagt Hanischs Fraktionskollege Bernhard Pohl.
Noch viel kritischer sehen die FREIEN WÄHLER die Regelung zu Vorauszahlungsbescheiden. Nach CSU-Lesart bleiben nämlich auch Maßnahmen in Kraft, für die vor dem 31.12.2017 Vorauszahlungen festgesetzt wurden. Die endgültige Beitragshöhe für diese Straßen ist aber noch gar nicht klar und die Gemeinden haben noch bis 31.12.2024 die Möglichkeit, diese Straßen endgültig zu bauen. Nur wenn in den kommenden sieben Jahren keine Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt, muss die Gemeinde dem Bürger bereits geleistete Vorauszahlungen ab dem 01.05.2025 erstatten - auf gesonderten Antrag. Hanisch dazu: "Der CSU-Gesetzentwurf ist unausgegoren und muss dringend nachgebessert werden, wenn nicht jetzt dann spätestens nach der Landtagswahl!"
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