Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel
SÜDWIND begrüßt Arbeit an Lieferkettengesetz
Bonn (ots)
Heute berichtete das Handelsblatt, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller sich auf Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz geeinigt haben. Ein entsprechendes Papier lege dem Handelsblatt vor.
"Die katastrophalen Vorfälle in der Fleischindustrie zeigen aktuell, dass freiwillige Vereinbarungen von der Wirtschaft selbst innerhalb Deutschlands missachtet werden. Aus Erfahrung können wir sagen, dass Unternehmen im Globalen Süden umso weniger allein auf Basis der Freiwilligkeit verantwortungsvoll handeln. In den verzweigten weltweiten Wertschöpfungsketten, die den Forschungsschwerpunkt von SÜDWIND ausmachen, beobachten wir Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards seit fast 30 Jahren. Verbindliche Regeln und wirksame Sanktionen sind unumgänglich, damit Unternehmen endlich Verantwortung übernehmen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Minister an einem Entwurf für ein Lieferkettengesetz arbeiten. Es ist höchste Zeit.", kommentiert Dr. Ulrike Dufner, Geschäftsführerin des SÜDWIND-Institut für Ökonomie und Ökumene.
Auch Eva-Maria Reinwald, die SÜDWIND als Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte in der bundesweiten Initiative Lieferkettengesetz vertritt, begrüßt grundsätzlich das Vorankommen des Prozesses zu verbindlichen Regeln. Einen kritischen Aspekt sieht sie in einer offenbar geplanten Einschränkung der Haftungsregeln, wenn Unternehmen Brancheninitiativen angehören.
"Eine Mitgliedschaft in Brancheninitiativen bedeutet keinesfalls, dass Unternehmen umfassend ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen. Es muss daher immer im Einzelfall geprüft werden, ob ein entstandener Schaden durch angemessene Vorsorgemaßnahmen hätte vermieden werden können. Ein Gesetz sollte außerdem nicht nur, wie bekannt geworden, Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden umfassen, sondern bereits ab 250 Mitarbeitenden greifen. Auch kleine und mittlere Unternehmen aus besonderen Risikobranchen wie der Textil- oder Chemieindustrie sollten von einem Gesetz erfasst sein."
Weiterführende Informationen:
Der Artikel des Handelsblatts zu den Eckpunkten für ein Lieferkettengesetz findet sich hier.
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