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WhistleB sieht in der neuen EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz eine wichtige Änderung der Spielregel; Unternehmen können mehr tun

Stockholm (ots)

Heute, 7. Oktober, wird die engültige Verabschiedung eines bahnbrechenden EU-Gesetzesvorhabens erwartet. Whistleblowing hat nie zuvor so viel Unterstützung erfahren, sagt WhistleB, ein schwedischer Vertreiber von Whistleblowing-Systemen. Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen mit 50 oder mehr Angestellten, interne Kanäle zur Meldung von Missständen einzurichten. Die Richtlinie schützt Angestellte und andere Beteiligte gegen Vergeltung, wenn sie auf Korruption oder andere Gesetzesverstöße aufmerksam machen.

"Wir begrüßen die Förderung des Hinweisgeberschutzes. Unternehmen können viel daraus ziehen, Missstände früh zu erkennen und intern zu bearbeiten. Wir wissen jedoch, dass sie noch mehr tun könnten, um ihr Tagesgeschäft zu schützen," so Gunilla Hadders, Mitgründerin von WhistleB.

WhistleBs Kundenbefragung von 2019 zeigt beispielsweise, dass 50% aller Meldungen entweder Korruption oder Belästigung betreffen. Die Meldung von Belästigungsfällen ist jedoch nach der neuen Richtlinie nicht per se geschützt. "Belästigung betrifft täglich eine große Zahl von Individuen und Arbeitsplätzen. Führungskräfte sollten daher darauf hinweisen, dass derartige Meldungen den Arbeitsplatz trotzdem sicherer machen," sagt Karin Henriksson, ebenfalls Mitgründerin von WhistleB.

Die neue Richtlinie sieht auch vor, dass die Identität von Hinweisgebern vertraulich behandelt werden muss. "Unsere Erfahrung zeigt, dass Anonymität ein wichtige Rolle dabei spielt, Angestellte dazu zu ermutigen, ihre Stimme zu heben. Unternehmen sollten daher anonyme Berichterstattung und Dialog ermöglichen. Anonymität bleibt die effektivste Form des Schutzes von Hinweisgebern," erklärt Gunilla Hadders.

Pressekontakt:

Veronika Nad, WhistleB DACH
Tel. +49 163 6000 614, E-mail veronika.nad@whistleb.com

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