Trotz Corona: Chancen für deutsche Handwerksbetriebe in Frankreich
Saarbrücken (ots)
- Französisches Entsendungsgesetz will Mindeststandards sichern
- Nachfrage nach Handwerksleistungen aus Deutschland trotz Corona hoch
- Services helfen kleinen Betrieben, bürokratische Hürden zu meistern
Frankreich will mit seinem strengen Entsendungsgesetz Lohndumping verhindern. Die Leistungen qualitätsorientierter Handwerksbetriebe aus den grenznahen deutschen Regionen bleiben aber trotz aktueller Corona-Regelungen sehr gefragt. Kleine Betriebe stützen sich auf einfache Dienstleistungen, um mit den hohen bürokratischen Hürden im Nachbarland zurechtzukommen.
"Französische Bauherren und Privatleute machen sich gerade jetzt in der Corona-Krise an Renovierungen und Fassadenarbeiten", beobachtet Martin Niederländer aus dem saarländischen Kleinblittersdorf. Sein kleiner Betrieb mit acht Mitarbeitern führt in Frankreich Trockenbau sowie Maler- und Verputzarbeiten durch. "Unsere Qualität als deutscher Handwerksbetrieb spricht sich herum, wir werden immer öfter von Frankreich aus angesprochen." Würde der 29-jährige Meister mehr Fachkräfte finden, könnte er derzeit ...... sogar noch mehr Aufträge annehmen. So helfen auf den Baustellen jetzt sogar der Vater und die Mutter, eine der ersten Malermeisterinnen im Saarland, die Aufträge der Häuslebauer aus Lothringen abzuarbeiten.
"Die Corona-Regelungen sind nicht mehr das entscheidende Hindernis, um im grenznahen Frankreich aktiv zu werden," berichtet Niederländer. Noch im Frühjahr mussten seine Teams die beiden einzigen offenen Grenzübergänge passieren. Jetzt sind die Grenzen offen. Auf den Baustellen in Frankreich gilt auch für Niederländer und seine Mitarbeiter die Maskenpflicht.
Das größte Hindernis für Handwerker bei der Annahme von Aufträgen ist ein ganz anderes: das französische Entsendungsgesetz. Seine strengen Regelungen sollen die sozialstaatlichen Regelungen wie die 35-Stunden-Woche schützen und Lohndumping verhindern. Die Billig-Konkurrenz, vor allem aus Osteuropa, spüren nicht nur die französischen Handwerksbetriebe, sondern auch ihre deutschen Kollegen, wie Martin Niederländer bestätigt.
Viel "Papierkram" in französischer Sprache
Vor die Tätigkeit in den Grenzregionen hat das französischen Entsendungsgesetz damit einige Hürden gesetzt. "Das ist schon eine ziemliche Menge Papierkram, der da verlangt wird, und dann auch noch in französischer Sprache", klagt Martin Niederländer. Vielen Betrieben erscheint der bürokratische Aufwand für Projekte in Frankreich als zu kompliziert und aufwendig.
Für die SIPSI, wie die Deklaration an das französische Arbeitsministerium abgekürzt wird, sind umfangreiche Dokumente fällig: Informationen zur Baustelle, Angaben zur Geschäftsführung und zur Laufzeit des Projekts, die zu leistenden Wochenstunde - und dazu eine lückenlose Liste der Mitarbeiter mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Stundensatz.
Fehler bei den Formalitäten können teuer werden
Die Nichteinhaltung der Vorschriften ist mit Strafen verbunden. So wird etwa bei einer nicht gemeldeten Entsendung ein Betrag von 4.000 Euro pro Mitarbeiter jeweils für den Entsender wie den Empfänger fällig. Zentral ist die sogenannte Bescheinigung A1: Fehlt sie, kommen weitere 3.428 Euro Buße hinzu.
Um teure Fehler zu vermeiden, haben sich Martin Niederländer und viele andere kleine Betriebe nach professioneller Hilfe umgesehen. Sie sind bei der seit fast 50 Jahren auf dem französischen Markt tätigen Treuhand- und Servicegesellschaft InterGest im grenznahen lothringischen Saargemünd fündig geworden. Vom privaten Auftrag bis zum großen Bauvorhaben deckt ein Komplettservice alle steuerlichen und arbeitsrechtlichen Fragen ab. Prof. Peter Anterist, der Geschäftsführer der InterGest S.A.S: "Wir haben mehrere Jahrzehnte Erfahrung mit französischen Behörden. Uns war klar, dass wir mit unserem Netzwerk an Fachleuten für das Steuer- und Arbeitsrecht auch für das Handwerk schnell Hilfestellung leisten müssen."
Im Servicepaket für das Handwerk ist die Erledigung aller Formalitäten eingeschlossen: Von der Anmeldung bei SIPSI, dem Regierungsportal im Internet, über die Ausstellung der gleichnamigen Entsendebescheinigung, dem Antrag auf die Identifizierungskarte "Carte d'identité professionnelle BTP" für jeden Mitarbeiter bis hin zur monatlichen Steuermeldung und der geforderten Archivierung.
Zusätzlich fungiert InterGest auch als sogenannter Fiskal - und Sozialvertreter der Betriebe. Der Dienstleister steht damit den französischen Behörden bei Rückfragen an die vertretenen Unternehmen als direkter Ansprechpartner stellvertretend zur Verfügung. Umgekehrt wird InterGest auch für die Betriebe in den Amtsstuben vorstellig. "Ich bin froh, dass ich mich dank dieses Services auf mein Geschäft konzentrieren kann, das verlangt ja bereits den ganzen Mann", bekennt Malermeister Martin Niederländer.
Information:
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