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Dieselskandal Reloaded: Entscheidendes EuGH-Urteil im Dieselskandal steht unmittelbar bevor – Einschätzung vom Experten der Kanzlei AKH-H

Dieselskandal Reloaded: Entscheidendes EuGH-Urteil im Dieselskandal steht unmittelbar bevor – Einschätzung vom Experten der Kanzlei AKH-H
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Am 21. März 2023 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) das wichtigste Urteil im Dieselskandal der letzten Jahre verkünden. In dem Verfahren geht es um die Haftung der ehemaligen Mercedes-Benz AG im Dieselskandal. Kernpunkt des Verfahrens ist die Frage, ob Geschädigte bereits bei einfacher Fahrlässigkeit Anspruch auf Schadensersatz haben. Bislang mussten betroffene Käufer*innen eine sittenwidrige Schädigung nachweisen. Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts im Juni 2022 ist nun mit einem absolut verbraucherfreundlichen Urteil zu rechnen, das die Durchsetzung von Ansprüchen maximal vereinfachen und eine Klagewelle größten Ausmaßes auslösen wird. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christopher Kress, Partner der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, gibt seine Einschätzung zum bevorstehenden EuGH-Urteil:

  • Zusammen mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig, dass das vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigte Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellt (Urteil vom 20.02.2023, Az. 3 A 113/18, noch nicht rechtkräftig), erwarten wir eine neue Dimension im Dieselskandal. VW und anderen Autobauern drohen nun erneut millionenfache Rückrufe.
  • In der juristischen Praxis wird das Urteil des EuGH für die Durchsetzung von Ansprüchen im Abgasskandal von großer Bedeutung sein. Für die Betroffenen wird es noch einfacher, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Denn die Verteidigung vieler Hersteller und die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und vieler Oberlandes- und Landgerichte wird zugunsten der geschädigten Käufer revidiert werden müssen.
  • Wir rechnen mit einer erhöhten Vergleichsbereitschaft der Hersteller, so dass auch außergerichtliche Einigungen und damit ein schneller und effizienter Weg zur Entschädigung möglich werden können.
  • Auch im Hinblick auf die Nutzungsentschädigung schätzen wir das zu erwartende Urteil als sehr positiv ein, denn der Abzug des Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer wird im Gegensatz zur aktuellen Handhabe der Gerichte stark einzuschränken sein. Davon werden insbesondere vom Dieselskandal betroffene Leasingnehmer*innen profitieren.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://akh-h.de/datenschutz/.

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