Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Europäisches Parlament lehnt Kommissionsvorschlag ab
"Humane Fangnormen" nicht im Einklang mit bestehendem EU-Recht
Straßburg/Hamburg (ots)
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben heute den Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zu "humanen Fangnormen" mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. Die internationale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN begrüßt diesen Beschluss.
Hauptgründe für die heutige Ablehnung des Vorschlages waren die fehlende wissenschaftliche Basis sowie die mangelhaften Standards für Fallen. Der Kommissionsvorschlag gestattet Tötungsfallen, in denen gefangene Tiere einen Todeskampf von fünf Minuten erleben.
"Der Vertrag der EU schreibt vor, dass Gesetze, die im Bereich Umwelt erlassen werden, stets die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen müssen. Hier hat die Europäische Kommission versagt. Weder die Wissenschaftler des Gremiums für Tiergesundheit und Tierschutz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch andere wissenschaftliche Einrichtungen wurden eingebunden", kommentiert Veronika Haunold, EU-Expertin von VIER PFOTEN International.
Der Kommissionsvorschlag steht auch im Konflikt mit bestehenden europäischen Rechtsnormen, wie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, weil er die Testung von Fallen an in der EU geschützten Tierarten, wie Wölfen, international anerkennen würde.
"Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist so unzureichend, dass er einfach nicht angenommen werden konnte. Er entspricht in keiner Weise dem selbstgesetzten Ziel einer Verbesserung des Tierschutzes beim Fallenfang", führt Haunold weiter aus.
Mit dem Kommissionsvorschlag sollten zwei internationale Übereinkommen zu "humanen Fangnormen" zwischen Kanada und Russland sowie den USA in die Gesetzgebung der Europäischen Union eingeführt werden.
VIER PFOTEN fordert die Europäische Kommission nun auf, einen neuen Vorschlag zur Umsetzung des Übereinkommens zu erarbeiten und dabei die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen, wie es das EU-Recht vorschreibt.
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