Saubere Luft für Köln: Oberverwaltungsgericht verhandelt über Klage der Deutschen Umwelthilfe
Berlin (ots)
Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt über Klage für die Saubere Luft in Köln - Deutsche Umwelthilfe klagt auf Änderung des Luftreinhalteplans und Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts
Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt am 12. September öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Köln. Ziel der Klage der DUH ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Der NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird an der Verkehrsmessstationen Clevischer Ring (2018: 59 µg/m³) sowie an vielen weiteren verkehrsnahen Messstationen seit Jahren überschritten.
Das Verwaltungsgericht Köln hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits am 8. November 2018 verurteilt und angeordnet, dass der Luftreinhalteplan fortgeschrieben und um eine Fahrverbotszone für Diesel-Pkw einschließlich Euro 5 ab 1. September 2019 erweitert werden müsse, da es keine andere Maßnahme gibt, die vergleichbar schnell zur Einhaltung des geltenden NO2-Grenzwertes führen wird. Dagegen hatte das Land NRW Berufung eingelegt, über die nun, nach einem vorherigen Erörterungstermin im Mai 2019, am OVG Münster verhandelt wird
In NRW klagt die DUH klagt für 14 Städte auf "Saubere Luft".
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen Verhandlung ab 9.15 Uhr vor dem Gericht für Interviews zu Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.
Wir bitten vorab um Rückmeldung an presse@duh.de.
Datum: Donnerstag, 12. September 2019, 10.00 Uhr (Beginn der Verhandlung)
Ort: Oberverwaltungsgericht Münster, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, Sitzungssaal I
Teilnehmende: - Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170 - Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458
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