Agrarministerinnen und Agrarminister dürfen nicht nachgeben: Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums verfehlt Ziele für Klima- und Artenschutz
Berlin (ots)
- Großgrundbesitzer und Agrarkonzerne profitieren weiterhin massiv von Direktzahlungen
- Deutsche Umwelthilfe fordert zielgenaue Subventionsverteilung in Form einer Gemeinwohlprämie und Stopp der drohenden Kürzungen für Klima-, Artenschutz und Ökolandbau
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder, den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik massiv nachzubessern. Zur Umsetzung der EU-Agrarpolitik in Deutschland findet Ende dieser Woche die nächste Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern statt. Der von Julia Klöckner eingebrachte Gesetzentwurf verfehlt mit seinen Vorschlägen zur Verteilung der Agrarsubventionen die Klimaschutzziele und versäumt eine machbare Reduktion der Methan-Emissionen. Auch der Artenschutz kommt in dem Entwurf viel zu kurz. Die art- und naturschutzgerechte Weidehaltung von Schafen und Ziegen soll leer ausgehen. Großgrundbesitzer und Agrarkonzerne dagegen erhalten unabhängig von der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen weiterhin großzügige Hektarprämien.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der DUH: "Der aktuelle Entwurf von Ministerin Klöckner zementiert den Status Quo der deutschen Landwirtschaftspolitik für die nächsten 7 Jahre. Wir brauchen aber endlich einen zielgenauen Einsatz der Agrarförderung, ausgerichtet an Klima-, Arten- und Umweltschutz. Frau Klöckner verspielt mit ihrem Vorschlag die gesellschaftliche Akzeptanz für die Agrarpolitik der Bundesregierung. Damit wird Deutschland die Ziele des Green Deal der EU weit verfehlen. Die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dürfen jetzt nicht nachgeben und müssen den Großteil der Direktzahlungen zielgerecht statt mit der Gießkanne verteilen."
Die DUH fordert, dass 30 Prozent der Agrarförderung in eine Gemeinwohlprämie mit definierten Ökoregelungen für mehr Klima- und Artenschutz überführt werden. Die Umverteilung von Agrargeld zugunsten von Ökolandbau und Naturschutzprogrammen sowie eine Obergrenze bei Direktzahlungen sind notwendig, um die Klima- und Umweltziele der EU zu erreichen. Landschaftspflege mit weidenden Schafen und Ziegen muss gezielt pro Tier gefördert werden.
Aus den EU-Haushaltsverhandlungen geht hervor, dass für Ökolandbau und Agrarumweltprogramme massive Kürzungen anstehen. Daher muss eine Umverteilung von mindestens 18 Prozent der Direktzahlungen mit jährlicher Steigerung für diese Programme beschlossen werden. So können die kontraproduktiven Auswirkungen der anstehenden Reform verhindert werden. Vorgeschlagen sind jedoch vom Klöckner-Ministerium nur 8 Prozent Umschichtung.
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