Klares Signal durch Einweg-Plastikverbote: Schluss mit dem Müll, Mehrweg muss Standard werden
Berlin (ots)
- Verbot von Einweggeschirr, Wattestäbchen und Luftballonstäben aus Kunststoff ab dem 3. Juli 2021 zeigt, dass Wegwerfprodukte keine Zukunft mehr haben
- Nicht verbotenes Einweggeschirr aus Aluminium, Pappe oder Palmblättern ist nicht umweltfreundlich und sollte mit einer Abgabe von mindestens 20 Cent belegt werden
- Lösung der gesamten Verpackungsmüllflut braucht Vermeidungsziel, Umsetzung der Mehrwegquote für Getränkeverpackungen, Verteuerung von Einwegverpackungen
Das ab dem 3. Juli in Kraft tretendende Verbot für bestimmte Einweg-Plastikprodukte wie Geschirr, Strohhalme oder Wattestäbchen zeigt, dass Wegwerfartikel keine Zukunft mehr haben. Damit jetzt aber nicht ähnlich umweltschädliche Einwegartikel aus anderen Materialien angeboten werden, muss die kommende Bundesregierung Mehrwegalternativen zum Standard machen. Dafür müssen nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Mehrwegsysteme für Coffee-to-go-Becher und Essenboxen konsequent gefördert und nicht verbotene Einweg-Alternativen aus Aluminium, Pappe oder Palmblättern mit einer Abgabe von mindestens 20 Cent belegt werden. Mit den Einnahmen können dann Mehrwegsysteme gestärkt, Einweg-Alternativen dagegen unattraktiver gemacht werden.
Um das Problem der immer größer werdenden gesamten Verpackungsmüllmengen in den Griff zu bekommen, ist ein verbindliches Abfallvermeidungsziel für Deutschland notwendig. Auch muss die Bundesregierung endlich dafür sorgen, dass die Abfüller und Händler die 70 Prozent Mehrwegquote für Getränkeverpackungen im Verpackungsgesetz auch einhalten. Zudem muss die Produktion sinnloser Einwegverpackungen durch eine Primärressourcenabgabe deutlich teurer werden, damit sich diese nicht mehr rechnen.
"Das Verbot bestimmter Einweg-Plastikprodukte ist richtig, darf jedoch nicht zum Ausweichen auf Einweg aus anderen Materialien führen. Es bringt nichts, wenn Einwegartikel aus Kunststoff verboten, aber solche aus Pappe, Palmblättern oder Aluminium erlaubt bleiben. Deren Umweltbilanzen sind ähnlich schlecht wie die von konventionellen Einweg-Plastikprodukten. Es fällt dann auch kein Gramm weniger Abfall an. Deshalb ist eine konsequente politische Mehrwegförderung nötig. Hierzu ist eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-to-go-Becher und -Essensboxen aus nicht verbotenen Materialien erforderlich. Nur wenn sich die Nutzung von Mehrweg im Vergleich zu Einweg auch auszahlt, werden wiederverwendbare Verpackungen zum Standard", sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Für Getränkebecher, Essensboxen, Sushi- und auch Pizzaverpackungen gibt es inzwischen verbraucherfreundliche und maßgeschneiderte Mehrwegsysteme mit Pfand (z.B. Recup) oder App-basiert ohne Pfand (z.B. Vytal). "Mehrweg funktioniert bei großen und kleinen Gastronomen ganz hervorragend und muss jetzt ausgerollt werden. Letztlich können sich Verbraucherinnen und Verbraucher nur dann für Pool-Mehrwegbecher und Boxen entscheiden, wenn diese auch angeboten werden. Deshalb müssen große Gastronomieunternehmen wie McDonalds oder Starbucks endlich Mehrwegsysteme anbieten und nicht weiter boykottieren. Je mehr Unternehmen und Filialen sich an Mehrwegsystemen beteiligen, desto verbraucherfreundlicher werden diese", erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Mit dem Verbot von wenigen Einweg-Plastikprodukten wird der gesamte Berg an Verpackungsabfällen allerdings nicht viel kleiner werden. Deutschland ist mit rund 228 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf und Jahr trauriger Spitzenreiter in Europa. Deshalb braucht es einen ganzheitlichen Ansatz. "Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Dieses Ziel muss die zukünftige Bundesregierung endlich konsequent umsetzen. Verbindlichkeit bei der Abfallvermeidung lässt sich nur durch ein gesetzliches Vermeidungsziel und eine konsequente Mehrwegförderung erreichen. Ziel muss sein, den Verpackungsabfall bis 2025 auf jährlich nur noch 120 Kilogramm pro Person zu halbieren. Eine Abfallpolitik ohne ein Vermeidungsziel ist vergleichbar mit einer Klimapolitik ohne ein CO2-Minderungsziel. Was in der Klimaschutzpolitik längst selbstverständlich ist, fehlt bislang für Verpackungsmüll. Durch eine Ressourcenabgabe auf Verpackungen aus Neumaterial kann zudem das Herstellen unnötiger Verpackungen verteuert und so ein weiterer Beitrag zur Vermeidung geleistet werden", sagt Barbara Metz.
Nicht verbotene Einweg-Artikel, wie zum Beispiel Einweg-Plastikflaschen für Getränke, sollten ebenfalls durch eine Abgabe von mindestens 20 Cent deutlich teurer werden, um eine Lenkungswirkung in Richtung Mehrweg zu erreichen. Große Teile des Handels boykottieren die im Verpackungsgesetz festgelegte Mehrwegquote von 70 Prozent.
Links:
- FAQs zur Einwegkunststoffverbotsverordnung und Informationen zu Mehrweg im Außer-Haus-Konsum: https://www.duh.de/becherheld/
- Informationen zur Plastikstrategie der EU: https://www.duh.de/projekte/plastikstrategie/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
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