München überschritt am Sonntag zum 36.Mal Feinstaubgrenzwert und verstößt somit gegen geltendes EU-Recht
Deutsche Umwelthilfe wird nun Fahrverbote für ungefilterte Dieselfahrzeuge auf dem Klageweg durchsetzen
München/Berlin (ots)
Am gestrigen Ostersonntag überschritt München mit 58 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft den geltenden Grenzwert von 50 Mikrogramm an der Landshuter Allee zum 36. Mal in diesem Jahr. (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz). Damit ist die die bayerische Landeshauptstadt nicht nur die "schmutzigste deutsche Stadt", was den Feinstaub angeht. München verstößt zudem seit gestern gegen geltendes EU-Recht.
Am vergangenen Freitag hatten die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und der Bund Naturschutz (BN) der Stadt München und der Regierung von Oberbayern eine letzte Frist für die Einleitung kurzfristiger Maßnahmen gesetzt. Doch nichts geschah. Im Gegensatz zu anderen belasteten Städten wie Düsseldorf und Dortmund, die zum Schutz ihrer Bürger Fahrverbote für dieselbetriebene Lkw verhängten, verweigert sich München dem Gesundheitsschutz seiner Bürger.
"Die DUH wird über ihren Anwalt Dr. Remo Klinger noch diese Woche im einstweiligen Verfügungsverfahren Sofortmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Münchner Bürger beim Münchner Verwaltungsgericht beantragen. So ist beispielsweise eine sofortige Sperrung des Mittleren Rings sowie weiterer Teile des Münchner Stadtgebiets für den Schwerlastverkehr denkbar. Eine weitere sinnvolle und durchsetzbare Maßnahme ist ein Fahrverbot für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Schwere Vorwürfe richtet die DUH gegen die bayerische Staatsregierung und die Stadt München, die konzeptlos vor "Aktionismus" warnten, ein weiteres "Nachdenken" für Mitte April ankündigten und dann erst einmal in den Osterurlaub fuhren. "Obwohl absehbar war, dass wir bereits über Ostern weitere Überschreitungen der Feinstaub-Höchstgrenzen erleben würden, lassen die verantwortlichen Politiker die Münchner Bürger mit ihrer vergifteten Luft allein. Es ist Skandal, wie die Staatsregierung einmal mehr vor der Autoindustrie kuscht. Die Umweltverbände müssen nun sogar die Einhaltung von Recht und Gesetz auf dem Klagewege durchsetzen", so Resch.
Mit ihrer Klage gegen die Stadt München und die Regierung von Oberbayern will die DUH erreichen, dass beispielsweise die Durchfahrt für Lkw in der Landshuter Allee zeitlich beschränkt oder vollständig unterbunden wird: "Weil die Mehrzahl der Dieselfahrzeuge, auf die die Feinstaubbelastung zurückzuführen ist, die Landshuter Allee als Durchfahrtsstraße nutzen, braucht man dort nur ein Durchfahrtsverbotsschild für Lkw aufzustellen", so DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger, der die Interessen des Anwohners Dieter Janecek vertritt.
Gleichzeitig will Klinger das "Schwarze-Peter-Spiel" von Bund, Ländern und Gemeinden beenden, die sich gegenseitig die Verantwortung zuschöben, wenn es um konkrete Maßnahmen geht. So fordert zwar die Stadt München ein Fahrverbot für Lastwagen, der Kommune seien aber die Hände gebunden, weil die Bezirksregierung im Verbund mit dem Umweltministerium klare Konsequenzen blockiere. DUH-Anwalt Klinger hält das für eine Ausrede: "Die Städte können sehr wohl unter Anwendung des ihnen zur Verfügung stehenden straßenverkehrsrechtlichen Instrumentariums unmittelbar und unverzüglich Maßnahmen treffen. Sie können nicht sagen: Wir bekommen die Genehmigung so und so nicht, deshalb versuchen wir's erst gar nicht. Wenn die Stadt etwas will und die obere Behörde das untersagt, muss die Stadt halt bitte schön gegen die Behörde vorgehen."
Nachfolgend ein Auszug aus dem Schreiben des DUH-Anwaltes Dr. Remo Klinger von vergangener Woche an die Stadt München:
"...Da damit die Gefahr der Grenzwertüberschreitung (§ 4 Abs. 2 der 22. BImSchV) für das Jahr 2005 bereits am heutigen Tag droht, beantragen wir, unverzüglich und binnen 24 Stunden alle notwendigen und in ihrer Zuständigkeit stehenden Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel (PM10) von 50 Mikrogramm/m3 PM10 bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr an der Landshuter Allee 112, 80637 München zu ergreifen.
Der Anspruch unseres Mandanten zur Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen ergibt sich unmittelbar aus § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO i.V.m. § 45 BImSchG. Ein Entschließungsermessen zu der Frage, ob ihre Behörde tätig wird, steht Ihnen nicht zu. Da der Kraftfahrzeugverkehr die Hauptverursachungsquelle darstellt, ist hier anzusetzen."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315
Radolfzell (www.duh.de), Tel.: Mobil.: 0171/ 3649170, Fax.: 0 77 32/
9995-77, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, E-Mail:
rosenkranz@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel.: 030 884728 0, Fax.: 030 884728
10, E-Mail: klinger@geulen.com
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