Gesundheitsversorgung in Deutschland: UN fordert Bundesregierung auf, Gesetze zu überprüfen
München (ots)
Den Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung auch für EU-Bürger, Menschen ohne geregelten Aufenthalt und Asylsuchende sicherstellen - dazu hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (englisch: Committee on Economic, Social and Cultural Rights, CESCR) die Bundesregierung aufgefordert. Die nun veröffentlichten Empfehlungen werfen ein Schlaglicht auf die massiven Lücken im deutschen Gesundheitssystem, das Hunderttausende systematisch vom Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen ausschließt.
Ärzte der Welt hatte, basierend auf den Erfahrungen in seinen medizinischen Anlaufstellen in Berlin, Hamburg, Stuttgart und München, mehrfach die Gelegenheit dem CESCR gegenüber mündlich und schriftlich seine Kritik zu äußern und Empfehlungen auszusprechen. Diese wurden jetzt zu einem großen Teil in den "Abschließenden Bemerkungen" des Ausschusses berücksichtigt.
"Das ist ein großer Erfolg", so Johanna Offe, Grundsatzreferentin von Ärzte der Welt, "der UN-Ausschuss benennt konkret die verschiedenen betroffenen Gruppen und fordert die Bundesregierung auf, spezifische Gesetze zu überarbeiten."
So drücken die Mitglieder des Ausschusses ihre Besorgnis darüber aus, dass Asylsuchende in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland nur bei "akuten Schmerzzuständen" Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Außerdem sei nicht klar definiert, was "akute Schmerzzustände" seien. Dies stelle eine zusätzliche Hürde dar.
Der Ausschuss kritisiert auch die Pflicht der Sozialämter, die Ausländerbehörde zu informieren, sobald eine Person ohne geregelten Aufenthaltsstatus Leistungen beantragt. Die Bundesregierung, so die Empfehlung, solle die notwendigen Schritte einleiten, um für alle Menschen in Deutschland den gleichen Zugang zu Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Entsprechend solle das Asylbewerberleistungsgesetz überprüft werden. Das Gleiche schlägt der Ausschuss für ein Anfang vergangenen Jahres in Kraft getretenes Gesetz vor, das zahlreiche Menschen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zum Teil vollständig vom Zugang zu medizinischen Leistungen ausschließt.
Hintergrund:
Der UN-Ausschuss überwacht die Einhaltung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den Deutschland unterzeichnet hat. In regelmäßigen Abständen muss die Bundesregierung deshalb berichten, wie es um wichtige Menschenrechte im Land bestellt ist. Nichtregierungsorganisationen haben parallel die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen.
Ärzte der Welt hatte zusammen mit dem Verein Armut und Gesundheit, der Diakonie Deutschland und dem Universitätsklinikum Heidelberg im Frühjahr dieses Jahres einen sogenannten Parallel- oder Schattenbericht eingereicht, der von über 40 Organisationen unterstützt wurde.
Der Bericht des Ausschusses ist zu lesen unter: https://bit.ly/2QSgdWQ
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