Optimierungsbedarf bei Optimierungsgesetz
Caritas sieht deutliche Mängel bei Hartz IV
Berlin (ots)
Der Deutsche Caritasverband (DCV) sieht erhebliche Mängel in der Konstruktion und Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Mit Blick auf das geplante Optimierungsgesetz hat der DCV eine Stellungnahme erarbeitet, die Schwachpunkte im Sozialgesetzbuch II (SGB II) nennt und Lösungsvorschläge skizziert.
So zeigt sich, dass regelmäßig erhöhte Bedarfe, beispielsweise für Schulbücher oder nicht verschreibungspflichtige Medikamente, durch das Arbeitslosengeld II nicht gedeckt sind. Die Betroffenen sind gezwungen, Darlehen des Sozialleistungsträgers in Anspruch zu nehmen, die aus den monatlichen Regelleistungen zurückzuzahlen sind. Dies führt dazu, dass sie dauerhaft von Geldleistungen unterhalb des Existenzminimums leben müssen. Sehr kritisch sieht die Caritas auch die Festlegung angemessener Unterkunftskosten. So fehlen im SGB II Kriterien, die die tatsächlichen Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes, den aktuellen örtlichen Mietspiegel und die familiären Verhältnisse der Leistungsberechtigen berücksichtigen. Um Altersarmut von SGB II Hilfeempfängern zu verhindern, schlägt der DCV vor, den Freibetrag zur Sicherung der Altersvorsorge von 200 Euro auf 600 Euro je Lebensjahr anzuheben. Die derzeit gültige Obergrenze von 13.000 Euro pro Person ist aufzuheben.
"Das soziokulturelle Existenzminimum muss auch nach der von der Bundesregierung geplanten Mehrwertsteuererhöhung sichergestellt sein", macht der Generalsekretär des DCV, Georg Cremer, deutlich. Dringend erforderlich sei bei der anstehenden Aktualisierung des Regelsatzes auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 ein transparentes Verfahren, das die von der Caritas kritisierten Punkte berücksichtigt.
Kontakt: Dr. Birgit Fix, Referentin Arbeitsmarkt und Armutsfragen, Telefon: 030 284447-78, E-Mail: birgit.fix@caritas.de. Die komplette Stellungnahme findet sich unter http://www.caritas.de/2340.asp.
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