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Untreueverdacht gegen Ex-Senatorin Breitenbach: Staatsanwaltschaft leitet neues Ermittlungsverfahren ein
Berlin (ots)
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Ex-Senatorin Elke Breitenbach (Die LINKE) ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der Untreue eingeleitet. Auf Nachfrage von rbb24 Recherche sagte Justizsprecher Martin Steltner: "Es besteht der Anfangsverdacht der Untreue wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei geht es vor allem um Vorabzahlungen an Personen aus der Republik Moldau."
Ausgangspunkt des Ermittlungsverfahrens waren Recherchen des rbb im Jahr 2021. Nach rbb-Informationen wurden damals Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz u.a. an Moldauer bar ausgezahlt, obwohl die Empfänger offenbar keinen Anspruch auf Asyl hatten. Grundlage für die Auszahlung war eine Dienstanweisung der Senatsverwaltung für Soziales, so die damalige Antwort aus der von Breitenbach geführten Senatsverwaltung an den rbb.
Die Leistungen wurden jeweils drei Monate im Voraus gezahlt. Zu den Auszahlungen kam es über einen Zeitraum von mindestens 15 Monaten in den Jahren 2020 und 2021, obwohl bekannt war, dass das Bundesamt für Flüchtlingsfragen (BAMF) zu diesem Zeitpunkt Asylanträge für Moldauer nur selten positiv beschied. Nach Auskunft des BAMF gegenüber rbb24 Recherche wurden sowohl die Erstanträge als auch die Folgeanträge von Moldauern meist in wenigen Tagen negativ beschieden.
Die Vorauszahlung für drei Monate verstieß gegen Paragraph 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Leistungen auf einen Monat begrenzt. Nach rbb-Recherchen wurden auch Leistungen an Personen bezahlt, die überhaupt keinen Asylantrag stellten. Nach Berechnungen des rbb, die sich auf Angaben des BAMF und des Berliner Landesamtes für Flüchtlinge (LAF) stützten, könnte es so allein in den Monaten Juni und Juli 2021 zu Barauszahlungen an einige Hundert Moldauer gekommen sein, die keinen Asylantrag stellten.
Im August 2021 veröffentlichte die rbb24 Abendschau einen internen Brief von Mitarbeitern des (LAF), in dem diese auf die prekäre Situation im Ankunftszentrum in Berlin-Wittenau aufmerksam machten. Täglich kamen damals bis zu 200 Personen aus Moldau und Georgien an. Bis zu 4.200 Euro soll eine zehnköpfige Familie seinerzeit bar erhalten haben, obwohl klar war, dass die Asylanträge abgelehnt werden. "Die Freude darüber ist enorm und es wird umgehend jeder Bekannte kontaktiert, um darüber zu berichten", schrieben die LAF Mitarbeiter damals.
Das LAF und die Sozialsenatorin Breitenbach begründeten die dreimonatige Vorauszahlung mit dem Corona-bedingten Lockdown und dem Schutz der MitarbeiterInnen vor der Pandemie. Bis März 2021 wäre das eine mögliche Begründung für die Fälle gewesen, in denen tatsächlich ein Asylantrag gestellt wurde, sagte Professor Martin Heger, Leiter der juristischen Fakultät der Humboldt Universität, im Sommer 2021 dem rbb. Nach der Beendigung des Lockdowns fiel diese Begründung jedoch weg, so Heger, denn die Mitarbeiter von Behörden seien meist die Ersten gewesen, die geimpft wurden. Andere Leistungsempfänger hätten auch regelmäßig zum Amt gehen müssen.
Die Vorauszahlungen begründeten deshalb nach Auffassung von Heger den Verdacht der "Untreue". "Hier werden Haushaltsmittel letztlich zum Fenster rausgeschmissen", sagte Heger im rbb-Interview.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits das Präsidium des Abgeordnetenhauses über die Ermittlungen gegen Breitenbach informiert. Elke Breitenbach sagte dem rbb, sie würde die Ermittlungen abwarten und es sei ihre Pflicht gewesen, die Leistungen an die Menschen zu zahlen, die darauf einen Anspruch gehabt hätten.
Es ist das zweite Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft gegen Elke Breitenbach wegen Untreue führt. Seit März 2021 wird wegen mutmaßlich unrechtmäßiger Vergabe von mindestens 140.000 Euro Fördergeldern an das Flüchtlingsprojekt "Berlin hilft" ermittelt.
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