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BKK24, die Krankenkasse mit dem 24-Stunden-Service, informiert: Trotz weiterer Einschränkungen durch die Heilmittel-Verordnung: Die Patientenrechte werden gestärkt!

Obernkirchen (ots)

Für die 70 Millionen Versicherten in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt ab 1. Juli 2004 die neue
Heilmittel-Verordnung, die zu weiteren Einschränkungen im
Leistungskatalog und zu einer noch größeren Verunsicherung bei den
Versicherten führt.
"In bestimmten Bereichen werden die Rechte der Patienten auch
gestärkt", weiß BKK24-Vorstand Friedrich Schütte. Lässt sich zum
Beispiel eine Erkrankung nach Maßgabe des Heilmittelkataloges nicht
abschließend behandeln, sind weitere Maßnahmen auch außerhalb des
Regelfalls möglich.
Besonders wichtig für alle Versicherten ist in diesem Zusammenhang
die künftige Verfahrensweise. Die Verordnungen sind zwar wie bisher
vor einer weiteren Behandlung bei der Krankenkasse zu beantragen. Neu
ist allerdings, dass die Kasse die bereits entstandenen Kosten bis
zum Zeitpunkt der Entscheidung vom Patienten nicht zurückfordern
kann. Da Verordnungen außerhalb des Regelfalles jedoch einer
besonders kritischen Prüfung durch die Kasse unterliegen, können
längere Bearbeitungszeiten entstehen. Selbst wenn es nach der Prüfung
zur Ablehnung kommt, gelten die bisherigen Behandlungen aber als
genehmigt.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Patienten müssen keine Angst
haben, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Friedrich Schütte: "Und
trotz der vielen Einschränkungen im GKV-Leistungskatalog ist durch
diese neue Regelung wenigstens eine zeitnahe und kontinuierliche
Therapie möglich. Das entspricht letztendlich auch unserem
Verständnis für das Kostenmanagement bei der BKK24."

Pressekontakt:

Herr Michael Krebs
BKK24 Presse & PR
Tel. 05724/971-183
presse@bkk24.de

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