Westfalenpost: Zweispältiges Urteil
Hagen (ots)
VW-Affäre: Gefängnisstrafe für Volkert Von Sven Nölting Das vorläufige Ende im VW-Prozess lässt Außenstehende im Zwiespalt zurück. Das Urteil gegen den korrupten Ex-Betriebsratschef Volkert ist hart, erscheint aber nur zu gerecht. Ein Jahrzehnt lang hat der Arbeitnehmervertreter über Gebühr abkassiert, sich für kooperatives Verhalten im Aufsichtsrat bezahlen lassen. Es wäre unerträglich, wenn Volkert damit ungeschoren davon käme - nicht nur für die VW-Kollegen, deren Vertrauen er missbraucht hat. Dass dem Mann heute noch jede Einsicht in seine Schuld abgeht, spricht auch gegen mildernde Umstände. Dennoch hat der Richterspruch einen faden Beigeschmack. Das hat weniger mit der Haftstrafe für Volkert zu tun, als mit dem anderen Urteil im VW-Skandal und weiteren möglichen Prozessen, die gar nicht erst geführt wurden. So lässt sich schwer nachvollziehen, dass der Bestochene hart bestraft wird, der Schmiergeldzahler sich aber glimpflich aus der Affäre ziehen kann. Ex-Arbeitsdirektor Hartz war verantwortlich für systematische Bestechung von Betriebsräten bei VW. Dass ausgerechnet ihm eine Bewährungschance eingeräumt wurde, bleibt völlig unverständlich. Zumal selbst sein Handlanger Gebauer, dessen Aussage das Verfahren erst ermöglichte, nicht straffrei ausgehen soll. Auch kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Prozess keinesfalls das ganze Ausmaß der Affäre aufgedeckt hat. Jahrelang lief die Zusammenarbeit von Betriebsrat und VW-Vorstand wie geschmiert. Regelmäßig gab's Geschenke, Reisen und Bordellbesuche auf Firmenkosten - und ausgerechnet der mächtige Konzernpatriarch Piech will von allem nichts gewusst haben. Unglaublich.
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