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Westfalenpost: Zweispältiges Urteil

Hagen (ots)

VW-Affäre: Gefängnisstrafe für Volkert
Von Sven Nölting
Das vorläufige Ende im VW-Prozess lässt Außenstehende im Zwiespalt 
zurück. Das Urteil gegen den korrupten Ex-Betriebsratschef Volkert 
ist hart, erscheint aber nur zu gerecht. Ein Jahrzehnt lang hat der 
Arbeitnehmervertreter über Gebühr abkassiert, sich für kooperatives 
Verhalten im Aufsichtsrat bezahlen lassen. Es wäre unerträglich, wenn
Volkert damit ungeschoren davon käme - nicht nur für die VW-Kollegen,
deren Vertrauen er missbraucht hat. Dass dem Mann heute noch jede 
Einsicht in seine Schuld abgeht, spricht auch gegen mildernde 
Umstände.
 Dennoch hat der Richterspruch einen faden Beigeschmack. Das hat 
weniger mit der Haftstrafe für Volkert zu tun, als mit dem anderen 
Urteil im VW-Skandal und weiteren möglichen Prozessen, die gar nicht 
erst geführt wurden. So lässt sich schwer nachvollziehen, dass der 
Bestochene hart bestraft wird, der Schmiergeldzahler sich aber 
glimpflich aus der Affäre ziehen kann. Ex-Arbeitsdirektor Hartz war 
verantwortlich für systematische Bestechung von Betriebsräten bei VW.
Dass ausgerechnet ihm eine Bewährungschance eingeräumt wurde, bleibt 
völlig unverständlich. Zumal selbst sein Handlanger Gebauer, dessen 
Aussage das Verfahren erst ermöglichte, nicht straffrei ausgehen 
soll.
 Auch kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Prozess 
keinesfalls das ganze Ausmaß der Affäre aufgedeckt hat. Jahrelang 
lief die Zusammenarbeit von Betriebsrat und VW-Vorstand wie 
geschmiert. Regelmäßig gab's Geschenke, Reisen und Bordellbesuche auf
Firmenkosten - und ausgerechnet der mächtige Konzernpatriarch Piech 
will von allem nichts gewusst haben. Unglaublich.

Pressekontakt:

Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160

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