Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Gesetzliche Unfallversicherung begrüßt Präventionsgesetz
Übt aber Kritik an ungenügender Beteiligung der Sozialpartner
Berlin (ots)
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen grundsätzlich die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention. Das geht aus der Stellungnahme zum Gesetzentwurf hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute auf ihrer Website veröffentlicht hat. In der Stellungnahme unterstreicht die DGUV, dass die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialversicherungszweige eine bedeutende Rolle für eine wirksame Prävention von Erkrankungen und Unfällen hat. Kritik übt die DGUV an der unzureichenden Einbindung der Sozialpartner.
Gesetzlicher Auftrag der Unfallversicherung ist es seit jeher, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch eine umfassende Prävention zu verhindern. "Unsere Arbeit zeigt, wie erfolgreich Prävention sein kann, wenn sie in die Lebenswelten der Menschen eingebunden wird", erklärt der stv. DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Walter Eichendorf mit Verweis auf die seit Jahren sinkende Zahl der Arbeitsunfälle. Dieser Grundgedanke soll mit dem Gesetz auf alle Lebensbereiche ausgedehnt werden.
Um eine nationalen Präventionsstrategie aufzubauen, kommt der Kooperation der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung eine besondere Bedeutung zu. Gesetzliche Unfallversicherung und Krankenkassen haben hier bereits wertvolle Erfahrungen gesammelt. Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ist ein Beispiel gelungener Zusammenarbeit auf Bundesebene. "Ziel muss es künftig sein, die betriebliche Gesundheitsförderung und den Arbeitsschutz in Betrieben und Bildungseinrichtungen noch enger zu verzahnen", so Eichendorf.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat allerdings auch kritische Anmerkung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Bislang haben die Sozialpartner in der geplanten Nationalen Präventionskonferenz lediglich eine beratende Stimme. "Das erscheint nicht angemessen", sagt der DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. "Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften spielen bei der Gesundheitsvorsorge in Betrieben und Bildungseinrichtungen eine zentrale Rolle und müssen bei diesem Thema Einfluss nehmen können."
Auf Kritik stößt auch, dass eine nachgeordnete Bundesbehörde wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über Beiträge der Unternehmen und Versicherten finanziert werden soll. Breuer: "Die BZgA soll künftig Leistungen zur Prävention durchführen und dafür von den Krankenkassen eine Finanzierung erhalten. Damit wird einer selbstverwalteten Sozialversicherung Spielraum genommen. Bundesbehörden müssen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden."
Weiterführende Informationen auch in DGUV Kompakt, 11/2014: http://www.dguv.de/de/mediencenter/DGUV-Kompakt/2014/index.jsp
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