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Neue Westfälische: KOMMENTAR Neuer Hausarztvertrag Kein Bedarf PETER STUCKHARD

Bielefeld (ots)

Die Reform der Ärztevergütung ist gescheitert.
Sie ist ungerecht und undurchsichtig. Der Begriff des 
Regelleistungsvolumens ist ein Kandidat für das Unwort des Jahres. 
Selbst NRW-Gesundheitsminister Franz Josef Laumann, der nicht im Ruf 
steht, der Ärzteschaft hörig zu sein, hatte ein Einsehen. Mit seiner 
Bundesratsinitiative hat er versucht, verlorenes Terrain 
zurückzuerobern. Vergeblich. Er musste am Besitzstandsdenken der 
Gewinnerländer scheitern.
Vor diesem Hintergrund kann man den Berufsverband gut verstehen, der 
sich als eine Art Gewerkschaft der niedergelassenen Hausärzte 
etablieren möchte. Er könnte dann unabhängig von den vermachteten 
Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen 
Verträge aushandeln. Vorausgesetzt, seine Mitgliederzahlen stimmen, 
hat ihm der Bundesrat gerade wieder bescheinigt, dass er das Recht 
dazu hat.
Doch diese Selektivverträge, das Beispiel Bayern zeigt es, haben ihre
Tücken. Die AOK Bayern zahlt den Ärzten dort nicht für weiße 
Lederhosen mehr Honorar. Das müssen die sich erst verdienen. Zum 
Beispiel durch ihre Verordnungspraxis oder die gewissenhafte 
Einordnung ihrer Patienten in eine von 80 Krankheitsgruppen, für die 
die AOK-Bayern dann mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds kassiert.
Außerdem ist es äußerst bedenklich, dass die Patienten bei einer 
Versorgungsform mitmachen sollen, die in den Händen eines privaten 
Berufsverbandes liegt. Das ist so, als würden die Lehrpläne an 
Schulen ausschließlich von der GEW festgelegt. Das 
Verhandlungsmonopol des Hausärzteverbandes dürfte vor dem 
Verfassungsgericht keinen Bestand haben.
Für einen zusätzlichen, neuen Hausarztvertrag gibt es hier keinen 
Bedarf. Patienten sollten sich da nicht aufs Glatteis führen lassen. 
Der Hausarztverband sollte sich lieber auf Verbesserungen beim 
gültigen Vertrag konzentrieren.

Pressekontakt:

Neue Westfälische
Jörg Rinne
Telefon: 0521 555 276
joerg.rinne@neue-westfaelische.de

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