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Energiewirtschaftsgesetz im Bundestag
VKU sieht drohende Belastung durch übermäßige Bürokratie und mangelnde Renditeanreize für Netzinvestitionen

Berlin (ots)

Drohende Kostensteigerungen durch übermäßige
Bürokratie und mangelnde Renditeanreize für Netzinvestitionen
befürchtet der VKU als Folge des neuen Energiewirtschaftsgesetzes,
das an diesem Freitag in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten wird.
Durch eine Aushöhlung des betriebswirtschaftlich anerkannten
Grundsatzes der Nettosubstanzerhaltung - insbesondere durch die
jüngst im Bundeskabinett beschlossene Verschlechterung der
Abschreibungsbedingungen - könnten die finanziellen Mittel zum Erhalt
und zum notwendigen Ausbau der Strom- und Gasnetze in der Zukunft
nicht mehr ausreichend vorhanden sein. Eine rein politisch und nicht
marktkonform begründete Absenkung der Netzentgelte lasse ein
"Investment Netze" nach externen Bewertungen nicht mehr als lukrativ
erscheinen. "Es darf keinen politisch stimulierten
Investitionsattentismus geben", sagte der stellvertretende
VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels heute in Berlin. Die
mangelnde Sicherheit für Netzinvestitionen werde verstärkt durch die
regulatorischen Freiheiten, die der EnWG-Entwurf der
Regulierungsbehörde bei den Festlegungen für eine Anreizregulierung
einräume. Daher müsse insbesondere die Ausgestaltung einer
Anreizregulierung nicht allein durch die Regulierungsbehörde
festgelegt werden, sondern durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung
des Bundesrates erfolgen.
Zusätzliche Belastungen würden den Unternehmen durch einen
übermäßigen Bürokratismus auferlegt: Besonders deutlich zeige sich
dies an der unübersehbaren Vielzahl von Veröffentlichungs-,
Mitteilungs- und Dokumentationspflichten. Diese gingen weit über das
Notwendige hinaus und verursachten bei den Netzbetreibern hohe
Kosten, ohne dass diesem Aufwand ein erkennbarer Nutzen für einen
diskriminierungsfreien Netzzugang gegenüberstehen würde. Gerade die
kleinen und mittleren Stadtwerke würden hierdurch besonders
belastet.
Für das weitere parlamentarische Verfahren fordert der VKU eine
besondere Regelung für örtliche Verteilnetze in der
Netzzugangsverordnung Gas, da diese für die Betreiber lokaler
Verteilnetze in vielen Teilen nicht umsetzbar sei. Daneben müsse die
Benachteiligung kleinerer Unternehmen durch die Aufstellung eines
Gleichbehandlungsprogramms beim Unbundling entfallen, das Prinzip der
Kostenwälzung im Strombereich zur Vermeidung des Inkassorisikos für
Stadtwerke eingeführt und das "Rosinenpicken" durch den Aufbau sog.
Arealnetze in finanziell besonders attraktiven Gebieten und der
dadurch entstehenden Benachteiligung anderer Wohngebiete verhindert
werden.
Rückfragen an:
Wolfgang Prangenberg
Tel.: 0221/3770-206

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