Gentechnikgesetz: Misslungene Umsetzung der EU-Leitlinien - Bundestag überstimmt Bundesrat
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag hat heute den Einspruch des Bundesrates gegen die Novelle des Gentechnikgesetzes überstimmt. Damit wird dieses Gesetz mit einer gesamtschuldnerischen verschuldensunabhängigen Haftungsregelung für den Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, in Deutschland in Kraft treten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedauert dies sehr, da mit diesem Gesetz die Vorgabe Brüssels, eine Koexistenz zu ermöglichen, regelrecht konterkariert wird.
Der DBV bleibt bei seiner Beurteilung, dass vor allem die überzogene Haftungsregelung jeden Landwirten davon abhalten sollte, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen - selbst in einem Erprobungsanbau. Die Konsequenz des Gentechnikgesetzes wird sein, dass auch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unterbleiben, die notwendig sind, um die Chancen und Risiken dieser grünen Gentechnologie vorurteilsfrei zu prüfen.
Dabei hätte es auch andere Möglichkeiten der Gesetzgebung geben können. Dies beweisen die EU-Länder Dänemark und die Niederlande. Dort hat man - auch im Diskurs mit sehr kritisch eingestellten Umwelt- und Verbraucherorganisationen - Abstandsregelungen und Verhaltensvorgaben, also die gute fachliche Praxis der grünen Gentechnologie, definiert, die mit einer verursachungsbezogenen Haftungsregelung verknüpft werden. Darüber hinausgehende wirtschaftliche Schäden, ausgelöst etwa durch überregionalen Pollenflug, werden durch einen Fonds abgedeckt, der von der Pflanzenzüchtung und Landwirten, die die Gentechnik nutzen, gespeist wird. Dieses ist vor allem für ökologisch wie konventionell wirtschaftende Bauern wichtig, die keine gentechnisch veränderten Kulturen anbauen, da sie einen sofort umsetzbaren Schadensausgleich erhalten können.
Der Deutsche Bauernverband wird weiterhin dafür werben, eine derartige innovationsfreundliche Lösung auch in Deutschland zu ermöglichen. Der DBV unterstreicht aber erneut, dass es in Deutschland einen umfänglicheren Anbau von gentechnisch veränderten Kulturen nur dann geben wird, wenn die Verbraucherakzeptanz gegeben ist. Sollte es bei einer ablehnenden Grundhaltung bleiben, wird es in Deutschland auch keinen solchen Anbau geben.
ots-Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
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