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Gentechnikgesetz: Misslungene Umsetzung der EU-Leitlinien - Bundestag überstimmt Bundesrat

Berlin (ots)

Der Deutsche Bundestag hat heute den Einspruch des
Bundesrates gegen die Novelle des Gentechnikgesetzes überstimmt.
Damit wird dieses Gesetz mit einer gesamtschuldnerischen
verschuldensunabhängigen Haftungsregelung für den Landwirt, der
gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, in Deutschland in Kraft
treten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedauert dies sehr, da mit
diesem Gesetz die Vorgabe Brüssels, eine Koexistenz zu ermöglichen,
regelrecht konterkariert wird.
Der DBV bleibt bei seiner Beurteilung, dass vor allem die
überzogene Haftungsregelung jeden Landwirten davon abhalten sollte,
gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen - selbst in einem
Erprobungsanbau. Die Konsequenz des Gentechnikgesetzes wird sein,
dass auch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unterbleiben, die
notwendig sind, um die Chancen und Risiken dieser grünen
Gentechnologie vorurteilsfrei zu prüfen.
Dabei hätte es auch andere Möglichkeiten der Gesetzgebung geben
können. Dies beweisen die EU-Länder Dänemark und die Niederlande.
Dort hat man - auch im Diskurs mit sehr kritisch eingestellten
Umwelt- und Verbraucherorganisationen - Abstandsregelungen und
Verhaltensvorgaben, also die gute fachliche Praxis der grünen
Gentechnologie, definiert, die mit einer verursachungsbezogenen
Haftungsregelung verknüpft werden. Darüber hinausgehende
wirtschaftliche Schäden, ausgelöst etwa durch überregionalen
Pollenflug, werden durch einen Fonds abgedeckt, der von der
Pflanzenzüchtung und Landwirten, die die Gentechnik nutzen, gespeist
wird. Dieses ist vor allem für ökologisch wie konventionell
wirtschaftende Bauern wichtig, die keine gentechnisch veränderten
Kulturen anbauen, da sie einen sofort umsetzbaren Schadensausgleich
erhalten können.
Der Deutsche Bauernverband wird weiterhin dafür werben, eine
derartige innovationsfreundliche Lösung auch in Deutschland zu
ermöglichen. Der DBV unterstreicht aber erneut, dass es in
Deutschland einen umfänglicheren Anbau von gentechnisch veränderten
Kulturen nur dann geben wird, wenn die Verbraucherakzeptanz gegeben
ist. Sollte es bei einer ablehnenden Grundhaltung bleiben, wird es in
Deutschland auch keinen solchen Anbau geben.
ots-Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6599

Kontakt:

Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240

Original content of: Deutscher Bauernverband (DBV), transmitted by news aktuell

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