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Geplante Nachbesserung in der Betrieblichen Altervorsorge reicht nicht aus. Pressebericht zur 5. Handelsblatt-Jahrestagung. Betriebliche Altersversorgung. (09. bis 11. März 2004; Berlin).

Düsseldorf (ots)

Berlin, März 2004. Die Auswirkungen des
geplanten Alterseinkünfte- Gesetzes und des Nachhaltigkeits-Gesetzes
auf den Ausbau der Betrieblichen Altervorsorge (bAV) bestimmte die
Diskussionen der 5. Handelsblatt-Jahrestagung „Betriebliche
Altersversorgung“ (09. bis 11. März 2004 in Berlin). Die Erhebung von
Beitragszahlungen auf die Betriebsrenten bewertete der
Wirtschaftsweise Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup (Universität
Darmstadt) als kontraproduktiv für den Ausbau der nötigen zweiten
Säule in der Altervorsorge. Mit Applaus begrüßten die rund 370
Teilnehmer Rürups Forderung nach einer Sozialabgabenfreiheit für die
Entgeltumwandlung. „Die derzeitige Befristung der Entgelte passt
nicht in die soziale Landschaft und hat eine massive kontraproduktive
Wirkung für die Entgeltumwandlung und damit für den Ausbau der
Betriebsrenten“, so Prof. Rürup weiter.
Die Menschen über die „Vorsorgenotwendigkeit“ einheitlich und
transparent aufzuklären, forderte Prof. Axel Börsch-Supan
(Universität Mannheim). Der Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge
müsse erleichtert und an die Lebensumstände der Bürger angepasst
werden. „Entscheidend ist eine flächendeckende Betriebsrente“,
erklärte der Fachmann für Demographie und forderte eine Vereinfachung
des Fördersystems, eine einheitliche Besteuerung sowie die
Durchsetzung der Informationspflicht.
Als unbefriedigend beurteilte der Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes Investment und Asset Management, Stefan Seip, den
Status quo der bAV in Deutschland. Entwürfe und Gesetze seien nicht
ausreichend, auch wenn durch die Riester-Rente die betriebliche
Altervorsorge bereits vorangetrieben worden sei. Der geplante Wegfall
von § 40b Einkommenssteuergesetz sei nicht ausreichend und öffne
nicht alle Möglichkeiten der kapitalgedeckten Alterssicherung. Einen
Durchbruch für die private Altervorsorge erwartet Seip durch das
geplanten Alterseinkünfte-Gesetz nicht. Besonders die Angebote zur
Gehaltsumwandlung müssten besser und die Riester-Rente von ihren
Schwächen befreit werden. Als Alternativ-Konzept stellte er
Altersvorsorgekonten vor. Diese sehen eine Verbindung von
betrieblicher und privater Vorsorge vor und sind vergleichbar mit
einem Sparplan auf der Basis einer Fond-, Bank oder
Versicherungszusage.
„Die einzige Kommission, die ein ordnungspolitisches gangbares
Konzept zur betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt hat, ist die
Rürup-Kommission“, stellte Prof. Dr. Klaus Heubeck (Heubeck AG) fest.
Die Altersvorsorge sei eine langfristige Angelegenheit, die eine
stabile Basis verlange und nicht dem „opportunistischen Griff der
Politik“ ausgeliefert sein dürfe. Der Heubeck-Vorstand plädierte für
verlässliche und einfache Regeln, die den fairen und freien
Wettbewerb ermöglichten.
RegDir Christine Harder-Buschner (Bundesministerium der Finanzen)
zeigte exemplarisch die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die
betriebliche Alterversorgung. Sie räumte ein, dass auch die
Änderungen bei der Pauschalversteuerung und die Abschaffung des so
genannten Lebensversicherungsprivilegs noch weitere
Übergangsregelungen nach sich ziehen werden.
Auf die umstrittene Frage nach der Portabilität von
Betriebsrentenanwartschaften gingen Peter Görgen (Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung) und Dr. Birgit Uebelhack
(Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba) ein.
Eine Verbesserung der Portabilität sei durch die geplanten
Nachjustierungen gegeben. Görgen betonte, dass Anwartschaften durch
Kapitalisierung portabel gemacht werden und so die strittige Frage
nach der Haftung des alten Arbeitgebers aufgehoben werden könne.
Vorgesehen sei die Portabilität nur innerhalb der zweiten Säule und
nur bei einem Arbeitgeberwechsel. Die Übertragung sei in Zukunft
innerhalb externer und interner Durchführungswege möglich, nicht aber
zwischen externen und internen Wegen. Ziel sei die Bündelung von
kleinen und mittleren Anwartschaften.
Dr. Birgit Uebelhack verwies darauf, dass die Neuregelung durchaus
mit dem EU-Recht korrespondiere und ein Schritt zur Angleichung der
Systeme im europäischen Rahmen sei.
Die Auswirkungen der Rentenreform auf die Entwicklung des bAV-
Marktes beschrieb Dr. Martin Wagener (Gothaer Lebensversicherung).
Rund 50 Prozent der Vorsorgegeschäfte würden schon heute aus der bAV
kommen, vor allem aus der Entgeltumwandlung. Das Volumen von
Betriebsrenten-Produkten habe sich in den letzten zwei Jahren
versechsfacht. Allerdings sei derzeit eine starke Verunsicherung im
Markt zu beobachten. Die Begrenzung der Beitragsbemessungsgrenze auf
vier Prozent bezeichnete Wagener als unglücklich, denn „eine
Begrenzung macht keinen Sinn, wenn man die betriebliche Altervorsorge
vorantreiben möchte.“ Große Zustimmung aus dem Plenum erfuhr der
Vorstand der Gothaer Versicherung für seine Einschätzung, dass die
bAV durch eine Verbeitragung geschwächt würde. Um die zweite Säule
langfristig stabil zu machen, müssten einfache Lösungen gefunden
werden, die berechenbar für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer
seien. Wagener stellte weiter fest, dass die Notwendigkeit und
Bereitschaft zur bAV in der Bevölkerung immer größer werde,
allerdings hätte eine Umfrage der Gothaer ergeben, dass die
derzeitigen Produkte zu kompliziert seien. „Der Markt fordert
einfache Lösungen“. Auch die Versicherer müssten umdenken und sich
als Dienstleister für Arbeitgeber verstehen, die die aufwendige
Verwaltung übersichtlich und praktikabel machen. Er forderte klare
und faire Wettbewerbsbedingungen und prognostizierte der
betrieblichen Altervorsorge eine gute Zukunft, wenn Transparenz und
Einfachheit in den Produkte und in der Gesetzgebung gegeben sei.
Pressefotos finden Sie im Internet unter:
http://www.bav-pressefotos.de.vu
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6625
Ansprechpartner für die Redaktion:
Claudia Büttner
Leitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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Tel.: +49 (0) 211 / 9686 3380
Fax: +49 (0)211 / 9686 4380
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