Neuer Verdacht gegen Kölner Kardinal Woelki nach Vernehmung vor Gericht - Strafanzeige wegen Falschaussage unter Eid - Erzbistum weist Vorwurf zurück
Köln (ots)
Gegen den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, steht der Verdacht einer falschen Aussage unter Eid im Raum. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe) berichtet, wurde mit Datum vom Montag (24. April) bei der Staatsanwaltschaft Köln eine entsprechende Strafanzeige erstattet. Sie bezieht sich auf Woelkis Vernehmung durch das Landgericht Köln am 28. März in einem Rechtsstreit mit der "Bild"-Zeitung (Az 28 O 293/21). Darin geht es um die Frage, welche Kenntnisse der Kardinal über Missbrauchsvorwürfe gegen einen Priester des Erzbistums hatte, den er 2017 in eine leitende Stellung beförderte. Woelki wehrt sich gegen die Behauptung der "Bild"-Zeitung, er habe einschlägige Dokumente über den Priester beziehungsweise deren Inhalt vor dessen Beförderung gekannt. Das Landgericht hat sein Urteil für diesen Mittwoch angekündigt.
Vor Gericht führte Woelki unter anderem aus, er habe von konkreten Anschuldigungen eines heute 35 Jahre alten Mannes gegen den Priester aus dem Jahr 2010 keine Kenntnis gehabt. Wörtlich erklärte Woelki: "Bis heute hat mir niemand etwas über die Vorwürfe des Herrn A. (Name geändert) berichtet." Am Ende seiner mehr als anderthalbstündigen Vernehmung ordnete die Pressekammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Dirk Eßer da Silva an, dass Woelki seine umfangreiche protokollierte Aussage beeiden müsse. Eine Falschaussage vor Gericht unter Eid ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren, in minder schweren Fällen von bis zu fünf Jahren geahndet wird.
Die Strafanzeige, die dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt, macht die Staatsanwaltschaft auf einen vertraulichen Brief Woelkis an den Präfekten der Glaubenskongregation in Rom, Kardinal Luis Ladaria, aus dem November 2018 aufmerksam. Darin schildert der Kardinal ausführlich unter anderem den Fall A., die entsprechende Meldung des Betroffenen über ein sexuelles Verhältnis mit dem später beförderten Priester sowie den Umgang des Erzbistums damit. Das Erzbistum machte auf Anfrage geltend, Woelki habe das Schreiben zwar abgezeichnet. Er könne sich aber "nicht erinnern", es gelesen zu haben. Daher gehe er davon aus, "dass er das Schreiben nicht gelesen hat und sich hinsichtlich der Ausarbeitung auf die fachkundige Arbeit der zuständigen Stelle verlassen hat". Der Brief nach Rom mit entsprechenden Anlagen sei vom Offizialat (Kirchengericht) "inhaltlich alleine und selbständig in eigener Verantwortung erstellt" worden. Zudem betonte das Erzbistum, dass der Vorgang für das presserechtliche Verfahren bedeutungslos sei. Hier gehe es allein um Woelkis Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Beförderung 2017. Die Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage, die Anzeige liege noch nicht vor. Die Erfassung im System der Behörde könne mitunter ein bis zwei Tage beanspruchen.
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