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Illegale Beschäftigung noch immer weit verbreitet

Nürnberg (ots)

Auch im Jahr 2002 sind Arbeitsämter und
Hauptzollämter erfolgreich gegen illegale Beschäftigung vorgegangen.
Die Zahl der aufgegriffenen Fälle belegt, dass illegale Beschäftigung
nach wie vor ein verbreitetes gesellschaftspolitisches Problem ist,
gegen das vorgegangen werden muss. Insgesamt mussten im vergangenen
Jahr in 315.000 Fällen Ermittlungsverfahren wegen
Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden (2001: 311.000 Fälle). An
Verwarnungs- und Bußgeldern wurden 127,5 Millionen Euro (Vorjahr 119
Mio.) festgesetzt. Auf arbeitserlaubnisrechtliche Verstöße sind 25
Millionen Euro (Vorjahr 25 Mio.), auf Verstöße wegen unerlaubter
Arbeitnehmerüberlassung 10 Millionen Euro (Vorjahr 14 Mio.) und auf
Fälle des Leistungsmissbrauchs 13 Millionen Euro (Vorjahr 14 Mio.)
zurückzuführen. In 11.300 Fällen mussten Ermittlungsverfahren wegen
des Verdachts einer Straftat eingeleitet werden.
Auf Grund von Ermittlungen der Hauptzollämter verhängten die
Gerichte Geldstrafen in Höhe von 2,9 Millionen Euro und
Freiheitsstrafen, die sich insgesamt auf 227 Jahre summieren. Dabei
deckten die Beamten einen Schaden in Höhe von 195 Millionen Euro
(Vorjahr 180 Mio.) an Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen auf.
Durch Abschöpfung des illegal erworbenen Vermögens konnten 21,6
Millionen Euro gesichert werden.
Ein Schwerpunkt der Prüfungs- und Ermittlungstätigkeit lag wie in
den Vorjahren im Baubereich. Hier ist der größte Zuwachs an
aufgegriffenen Fällen und Ahndungen zu verzeichnen. Verstöße gegen
das Arbeitnehmer-Entsendegesetz führten zu Geldbußen in Höhe von über
67 Millionen Euro (Vorjahr 53 Mio.). Auch in anderen Branchen
ermittelten die Mitarbeiter von Arbeitsamt und Hauptzollamt. So wurde
unter anderem im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe, im
Reinigungsgewerbe, in Schlachthöfen und Fleisch verarbeitenden
Betrieben verstärkt kontrolliert.
Illegale Beschäftigung ist kein Kavaliersdelikt. Die Ergebnisse
weisen auch für das Jahr 2002 einen hohen Anteil an Straftaten aus.
Durch illegale Beschäftigung werden der öffentlichen Hand und
Sozialversicherung hohe Summen vorenthalten, was die
Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung gefährdet. Auch die
Wirtschaft leidet unter illegaler Beschäftigung, da der Wettbewerb
zwischen ordnungsgemäß kalkulierendem Unternehmen und Unternehmen,
die sich illegaler Beschäftigung bedienen, grob verzerrt wird.
Arbeitsämter und Hauptzollämter haben enge Absprachen getroffen,
damit sie erfolgreich und effizient gegen illegale Beschäftigung
vorgehen können. Dass Verstöße aufgedeckt und damit illegale
Beschäftigung erfolgreich bekämpft werden kann, ist das Ergebnis
engagierter und koordinierter Zusammenarbeit vor Ort.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.RPOe@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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