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VPRT kritisiert neues WDR-Gesetz in Landtagsanhörung

Berlin (ots)

Private Medienunternehmen fordern klare Kriterien für   
   Selbstverpflichtungen und mehr finanzielle Transparenz - keine
   Legitimation der "Dritten Säule" im Internet
Auf heftige Kritik stößt das aktuelle Novellierungsverfahren des
WDR-Gesetzes bei den privaten Medienunternehmen. Vor falschen und
verfrühten Weichenstellungen zu Gunsten des WDR warnte der Verband
Privater Rundunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) anlässlich einer
Anhörung des Landtages Nordrhein-Westfalen heute in Düsseldorf. Die
Novelle des WDR-Gesetzes sieht unter anderem vor, die gesetzlich
definierten Aufgaben des WDR auf den Online-Bereich auszudehnen,
einen Bouquetschutz für öffentlich-rechtliche Digitalprogramme
aufzunehmen und die Hörfunkwerbung ohne tageszeitliche Beschränkungen
zuzulassen. Zudem enthält der Entwurf aus Sicht der Privaten nur
unzureichende Vorgaben zur finanziellen Transparenz der Mittelflüsse
des WDR.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Der VPRT verwehrt sich gegen den
Versuch, mit dem WDR-Gesetz landesrechtlich Fakten zu schaffen, die
weit über die bisherigen Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag
hinausgehen. Damit würde die Diskussion der Länder über die
ARD-Strukturreform sowie die bis zum Herbst vorzulegenden
Selbstverpflichtungserklärungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten
ad absurdum geführt."
Der Novellierungsentwurf sieht unter anderem eine gesetzliche
Absicherung des Internetangebotes als "Dritte Säule" des WDR vor und
begründet dies mit der zunehmenden Bedeutung des Online-Angebotes für
die Grundversorgung der Bevölkerung. Der VPRT verwies in der heutigen
Anhörung darauf, dass der WDR zwar ein auf tatsächlich ausgestrahlte
Sendungen bezogenes, programmbegleitendes Onlineportal anbieten
könne, im Übrigen aber die privatwirtschaftlichen Angebote die
Grundversorgung der Bevölkerung absichern könnten. Die Regelung
konterkariere zudem Sinn und Zweck der vom Rundfunkstaatsvertrag
geforderten Selbstverpflichtungen zur Begrenzung des
Funktionsauftrages auch im Onlinebereich. Wenn auf Landesebene ein
Rahmen für eine Selbstverpflichtung vorgesehen werden solle, dann
müsse er hinreichend konkrete und nachprüfbare Vorgaben zur
Auftragsdefinition enthalten. Auch der im Gesetz vorgesehene
Bouquetschutz für öffentlich-rechtliche Digitalprogramme gehe nicht
mit dem Rundfunkstaatsvertrag konform. In der Praxis könne dieser zu
einer bevorzugten Einspeisung öffentlich-rechtlicher Programme im
Paket führen.
Im Bereich der Werberegelung für WDR-Hörfunkangebote plädiert der
VPRT dafür, von dem im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen
Gestaltungsspielraum Gebrauch zu machen und die zulässige Werbung
tageszeitlich und auf Werktage zu begrenzen. Die Erforderlichkeit
einer solchen Regelung sei gerade in den letzten Wochen im Umfeld der
Fußball-Europameisterschaft deutlich geworden: In der aktuellen
Preisliste der ARD Sales & Services zur Europameisterschaft werden
Werbeblöcke für 14 öffentlich-rechtliche Radioprogramme angeboten.
Die national einheitlichen Werbezeiten erstrecken sich dabei montags
bis samstags bis 22.35 Uhr und liegen damit deutlich jenseits der
bislang vom WDR geübten Praxis.
Hinsichtlich der Veröffentlichung der WDR-Jahresabschlüsse setzt
sich der VPRT für mehr Transparenz ein und schlägt darüber hinaus die
Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichtes, eines
Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes vor, wie der
Rundfunkstaatsvertrag es schon heute für das ZDF und das
Deutschlandradio vorsieht. "Die volle Transparenz über die Verwendung
von Gebührenmitteln und privatwirtschaftlichen Einnahmen ist
Grundvoraussetzung für die Überprüfung des Einsatzes der
Gebührenmittel insbesondere im Wettbewerb in privatwirtschaftlichen
Märkten", so Jürgen Doetz. Hier müsse das Umsetzungs- und
Vollzugsdefizit der Finanziellen Transparenzrichtlinie auf
Landesebene behoben werden.
Für Rückfragen: 
Pressesprecher Hartmut Schultz
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel. 030/39880-101
Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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