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Presseverleger fordern konsequente Anwendung des EU-Kartellrechts
Wettbewerbsverfahren der Europäischen Kommission gegen Google - AT.39.740

Berlin (ots)

Hunderte europäische Zeitungs- und Zeitschriftenverleger und ihre Wirtschaftsverbände fordern EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia auf, die von der EU Kommission im April dieses Jahres veröffentlichten Verpflichtungszusagen Googles zur Beseitigung des Vorwurfs eines Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Suchmaschine vollumfänglich zurückzuweisen.

Der Präsident des Beschwerdeführers VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Prof. Dr. Hubert Burda, erklärte hierzu: "Wenn Google nicht umgehend grundlegend verbesserte Vorschläge präsentiert, rufen wir die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente zu nutzen, einschließlich einer formalen Mitteilung der Beschwerdepunkte mit effektiven Abhilfemaßnahmen. Eine faire und diskriminierungsfreie Suche mit gleichen Kriterien für alle Webseiten stellt eine essentielle Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung des europäischen Medien- und Technologiesektors dar."

In diesem Zusammenhang unterstrich der Präsident des Beschwerdeführers Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen: "Mindestanforderung muss sein, dass Google alle Dienste, einschließlich seiner eigenen, den genau gleichen Vorgaben unterwirft, also alle Seiten nach denselben Algorithmen durchsucht, indexiert, bewertet, darstellt und sanktioniert und nicht ohne vorherige Zustimmung Inhalte Dritter über dasjenige hinaus nutzt, was für die Navigation in der allgemeinen Google-Suche wirklich unerlässlich ist."

Ein detailliertes Dokument der Verbände, welches die nachteiligen Effekte der Tätigkeiten von Google beschreibt, steht unter http://bit.ly/1a9KtnW zur Verfügung.

Zum Hintergrund:

Die vorläufigen Ergebnisse der EU Kommission im laufenden Verfahren zeigen:

   - Google beherrscht im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die 
Märkte für Online-Suche und Suchmaschinenwerbung, mit einem 
Marktanteil von über 90 Prozent in den meisten europäischen Ländern. 
Da die entsprechenden Märkte durch hohe Markteintrittsbarrieren und 
Netzwerkeffekte gekennzeichnet sind, ist es unwahrscheinlich, dass 
ein anderer Online-Suchanbieter Google ersetzen wird 

- Google bewirbt seine spezialisierten Such-Dienste derart, dass in 
einer unangemessen Art und Weise Traffic von Konkurrenten zu eigenen 
Diensten hin  geleitet werden - Google hat seine marktbeherrschende 
Stellung insbesondere durch die Begünstigung eigener Dienste und die 
unautorisierte Nutzung fremder Inhalte, wie Bewertungen oder 
Nachrichten, missbraucht Googles Vorschläge, diese Bedenken der 
EU-Kommission auszuräumen, sind aus Sicht der europäischen 
Presseverleger offensichtlich unwirksam. Es ist auch nicht 
ersichtlich, wie sie durch etwaige Änderungen so verbessert werden 
könnten, dass die missbräuchliche Suchmanipulation und die Nutzung 
fremder Inhalte beendet und effektiver Wettbewerb wiederhergestellt 
werden könnte.

Die Vorschläge manifestieren die Bevorzugung und visuelle Hervorhebung eigener Dienste, statt solche Mechanismen auszuschließen

   - Die vorgeschlagene Kennzeichnungslösung wird allenfalls 
Google-Diensten mehr Klicks zuführen 

- Bezahlte Links zu Wettbewerbern liefern Google ein weiteres 
Instrument zur zusätzlichen Verfestigung seiner marktbeherrschenden 
Stellung -	 Google kann weiterhin wertvolle fremde Inhalte 
umfangreich und ohne Zustimmung nutzen 

- Die vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Blockade von Googles 
Zugriff auf Inhalte machen Seiten faktisch unsichtbar 

- Die Vorschläge tragen nicht dazu bei, den Wettbewerb in der 
Online-Suche oder in benachbarten Märkten zu fördern

Die europäischen Presseverleger fordern die EU-Kommission auf, den Vorschlag von Google nicht zu akzeptieren, ebenso wenig wie veränderte Zugeständnisse, die nicht die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

   - gleiche Such- und Darstellungskriterien für alle Webseiten, 
ein-schließlich Googles eigenen Diensten. Google muss alle Dienste, 
einschließlich eigener, den genau gleichen Vorgaben unterwerfen, also
alle nach denselben Algorithmen crawlen, indexieren, ranken, 
darstellen und sanktionieren;

- keine Nutzung von Inhalten von Presseverlegern (Zeitungs- und 
Zeitschriftenverleger) ohne vorherige Zustimmung, die über dasjenige 
hinausgeht, was für die Navigation in der horizontalen Suche wirklich
unerlässlich ist 

- eine Möglichkeit, Informationen auf einer Webseite separat 
maschinenlesbar zu kennzeichnen, um Nutzungsrechte und -grenzen für 
die Verwertung dieses Inhalts auszudrücken 

- keine direkte oder indirekte Bestrafung von Seiten, die die Nutzung
ihrer Inhalte einschränken; und 

- keine begünstigende Behandlung von Nachrichten-Aggregatoren 
gegenüber Online-Presseportalen

Die Kommission verhandelt seit Mai 2012 mit Google über eine Einigung. Betrachtet man das bisherige Ergebnis, erwarten wir von der Kommission durch die Mitteilung der Beschwerdepunkte ein formales Untersagungs-verfahren einzuleiten, wenn Google nicht sehr bald ernst zu nehmende Zusagen unterbreitet, welche die oben angeführten Mindestanforderungen erfüllen.

Die Kommission hat Beschwerdeführer und interessierte Parteien dazu aufgefordert, zu den durch Google vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen bis zum 27. Juni Stellung zu nehmen. Danach wird die Kommission entscheiden, ob sie das Angebot annimmt und die Verpflichtungszusagen für Google bindend erklärt und damit die Ermittlungen ohne Untersagungsverfügung oder ein Bußgeld abschließt.

Diese Position wird getragen von den offiziellen Beschwerdeführern Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Asociación de Editores de Diarios Es-pañoles (AEDE) und ihren europäischen Verbänden und deren Mitgliedern European Magazine Media Association (EMMA), European Newspaper Publishers Association (ENPA), European Publishers Council (EPC) and Online Publishers Association Europe (OPA Europe) sowie den weiteren Verlegerverbänden Aikakausmedia / Aikakauslehtien (AKM), Association luxembourgeoise des éditeurs de journaux (AL), Asocia-ción de Revistas de Información (ARI), Czech Publishers' Association, Federazione Italiana Editori Giornali (FIEG), Mediebedriftenes Land-sforening, National Newspapers Of Ireland (NN), The Newspaper So-ciety (NS), Nieuwsmedia (NDP), Polish Chamber of Press Publishers (WP), Professional Publishers Association (PPA), Sanomalehtien Liitto (SL), Sveriges Tidskrifter (SMPA), The Swedish Media Publishers' As-sociation (TU), Union des Editeurs de la Presse Périodique (UPP), SCHWEIZER MEDIEN, Austrian Newspaper Association (VÖZ).

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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