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Verlage brauchen mehr Kooperationsmöglichkeiten
BDZV drängt auf Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Pressefusionskontrolle

Berlin (ots)

Die geplante Gesetzesinitiative zur Änderung der
Pressefusionskontrolle muss nach Auffassung des Bundesverbands
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) auch unterhalb der Fusionsschwelle
neue Möglichkeiten zur Zusammenarbeit von Verlagen sicherstellen. Vor
dem Hintergrund des tiefgreifenden Strukturwandels und wegen der
anhaltenden schwierigen wirtschaftlichen Lage der Zeitungsunternehmen
müssten weitreichende Kooperationen erlaubt werden, sofern sie der
Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge dienten und dadurch die
Eigenständigkeit der Redaktionen nicht beeinträchtigt werde, heißt es
in der Stellungnahme des BDZV zu der Gesetzesinitiative, die dem
Bundeswirtschaftsministerium übermittelt wurde.
Die Mehrheit der mittelständischen Verlage sei nicht an Fusionen
interessiert, so der BDZV. Vielmehr gehe es darum, "unter
Aufrechterhaltung ihrer uneingeschränkten verlegerischen und
redaktionellen Souveränität" in verlagswirtschaftlichen Bereichen zu
kooperieren. Dies sei ein wesentlicher Beitrag, die Zeitungsvielfalt
in Deutschland langfristig zu sichern. Der BDZV kritisierte, dass das
geltende Kartellrecht viele Kooperationsmöglichkeiten im Bereich
Anzeigen und Vertrieb nicht zulasse. Ohne eine derartige Regelung
wäre die Novellierung des Pressekartellrechts unvollständig.
Presseunternehmen wären nämlich auf Fusionen angewiesen, um
Rationalisierungseffekte auf verlagswirtschaftlicher Ebene nutzen zu
können.
In seiner 11-seitigen Stellungnahme bekräftigte der BDZV seinen
Vorschlag, die fusionsrechtlich relevanten Umsatzschwellen auf 100
Millionen Euro anzuheben und die Bagatellklausel - ebenso wie in
allen anderen Wirtschaftsbereichen - bis zu einem Umsatz von zehn
Millionen Euro zu ermöglichen. Die in dem Referentenentwurf des
Bundeswirtschaftsministeriums vorgeschlagene Regelung, der zu Folge
bisher nicht zulässige Verlagsfusionen unter Einhaltung bestimmter
Vielfaltssicherungen künftig erlaubt sein sollen, birgt nach
Auffassung des BDZV die Gefahr, dass dies mit einer laufenden
Kontrolle des Inhalts von Zeitungen verbunden sein könnte. "Eine
derartige Kontrolle wird als verfassungsrechtlich unzulässig
abgelehnt", heißt es in der Stellungnahme. Statt dessen schlägt der
BDZV vor, dass "inhaltsneutrale Regelungen zur Vielfaltskontrolle
geschaffen werden", die dem Veräußerer (einem unabhängigen Dritten)
ein Vetorecht einräumen, um den Titel der durch die Fusion
betroffenen Zeitung und deren Redaktion zu erhalten. Zugleich müsse
zwischen den beteiligten Verlagen festgeschrieben werden, dass der
Erwerber die publizistische Grundhaltung der erworbenen Zeitung nicht
gegen den Willen des Veräußerers (unabhängigen Dritten) ändern darf.
Um die Position des Veräußerers (des unabhängigen Dritten) im Sinne
der Vielfaltssicherung zu stärken, schlägt der BDZV vor, dass der
Veräußerer nicht nur - wie im Referentenentwurf vorgesehen - eine
Stimmrechtbeteiligung erhält, sondern auch am Kapital des Verlags,
mit dem die Fusion erfolgt, beteiligt bleibt.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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