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Stalking-Bekämpfungsgesetz darf Arbeit der Presse nicht behindern
Zeitungsverleger appellieren an Bundesrat

Berlin (ots)

Der Gesetzentwurf für das so genannte
"Stalking-Bekämpfungsgesetz" muss nach Auffassung des Bundesverbands
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) korrigiert werden. In der
Beschlussvorlage, über die die Länderkammer morgen entscheidet, seien
die Belange der Presse nicht berücksichtigt, sagte ein Sprecher des
BDZV heute in Berlin. Es reiche einfach nicht aus, wenn lediglich in
der Begründung des Gesetzentwurfs nachzulesen sei, dass es für
Journalisten Ausnahmeregelungen gebe. "Dies kann in einem einzigen
Satz klipp und klar im Gesetzestext formuliert werden", so der BDZV.
Dort  müsse verankert werden, dass Journalisten sich bei der
Berufsausübung nicht strafbar machen. Es sei nicht nachvollziehbar,
warum sich die Politik in den bisherigen Beratungen über den Entwurf
mit einer solchen Formulierung so schwer getan habe.
Der BDZV machte noch einmal deutlich, dass die Bürger vor
Belästigungen und Verfolgungen - dem so genannten "Stalking" -
geschützt werden müssten. "Journalisten sind keine Stalker, doch
gehört zu ihrer Arbeit die harte Recherche, die in keiner Weise
eingeschränkt werden darf", so der BDZV.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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