BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Stalking-Bekämpfungsgesetz darf Arbeit der Presse nicht behindern
Zeitungsverleger appellieren an Bundesrat
Berlin (ots)
Der Gesetzentwurf für das so genannte "Stalking-Bekämpfungsgesetz" muss nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) korrigiert werden. In der Beschlussvorlage, über die die Länderkammer morgen entscheidet, seien die Belange der Presse nicht berücksichtigt, sagte ein Sprecher des BDZV heute in Berlin. Es reiche einfach nicht aus, wenn lediglich in der Begründung des Gesetzentwurfs nachzulesen sei, dass es für Journalisten Ausnahmeregelungen gebe. "Dies kann in einem einzigen Satz klipp und klar im Gesetzestext formuliert werden", so der BDZV. Dort müsse verankert werden, dass Journalisten sich bei der Berufsausübung nicht strafbar machen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum sich die Politik in den bisherigen Beratungen über den Entwurf mit einer solchen Formulierung so schwer getan habe.
Der BDZV machte noch einmal deutlich, dass die Bürger vor Belästigungen und Verfolgungen - dem so genannten "Stalking" - geschützt werden müssten. "Journalisten sind keine Stalker, doch gehört zu ihrer Arbeit die harte Recherche, die in keiner Weise eingeschränkt werden darf", so der BDZV.
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