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DocMorris-Apotheke bleibt geschlossen

Berlin (ots)

Die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken bleibt auf
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Saarlandes bis auf
weiteres geschlossen. Das OVG hat am 26. September 2006 die Anträge
des saarländischen Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales
und der niederländischen DocMorris N.V. auf Aussetzung der
Vollziehung der am 12. September 2006 getroffenen Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Saarlouis zurückgewiesen (3 W 14/06).
Der Präsident der ABDA, Heinz-Günter Wolf, begrüßte die
Entscheidung. "Das Gericht hat sachorientiert auf der Grundlage
geltenden Rechts entschieden."
Ende Juni hatte das saarländische Ministerium der niederländischen
Kapitalgesellschaft DocMorris eine Erlaubnis zum Betrieb einer
Filiale in Saarbrücken erteilt. Gegen diese Erlaubnis klagen die
Apothekerkammer des Saarlandes, der Deutsche Apothekerverband e.V.
und drei einzelne Saarbrücker Apotheker, da sie gegen das deutsche
Apothekengesetz verstößt.
Mit Beschluss vom 12. September 2006 (3 F 38/06) gewährte das
Verwaltungsgericht den Klägern einstweiligen Rechtsschutz und stellte
die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her. Hiergegen haben das
Ministerium und DocMorris Beschwerde eingelegt und zugleich
beantragt, die Vollziehung auszusetzen. Dies wurde vom
Oberverwaltungsgericht nun abgelehnt.
Mit einer Entscheidung über die Beschwerde ist in einigen Wochen
zu rechnen. "Wir sind zuversichtlich, dass die Auffassung des
Verwaltungsgerichts dann vom Oberverwaltungsgericht erneut bestätigt
werden wird", so Wolf.

Pressekontakt:

Annette Rogalla
Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-131
Fax: 030 40004-133
E-Mail: pressestelle@abda.de
www.abda.de

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