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dbb und ver.di appellieren an Landesparlamente: Schuldenabbau durch Grundsatzgesetzgebung regeln

Berlin (ots)

dbb beamtenbund und tarifunion und ver.di haben die
Landesparlamente aufgefordert, für den geplanten Schuldenabbau 
Regelungen per Grundsatzgesetzgebung zu treffen. Mit Blick auf die in
den kommenden Wochen anstehenden Beratungen und Beschlüsse von 
Bundestag und Bundesrat zur Umsetzung der Föderalismusreform II 
warnten die Bundesvorsitzenden Peter Heesen (dbb) und Frank Bsirske 
(ver.di) in einem gemeinsamen Schreiben an alle Landtagspräsidenten 
vor einer verfassungsrechtlichen Detailregelung.
Maßnahmen zu Schuldenabbau und Schuldenbegrenzung seien notwendig 
und richtig, betonten die Chefs der Gewerkschaftsorganisationen. "Wir
sehen aber mit großer Sorge, dass die als künftiges Verfassungsrecht 
vorgesehenen Detailregelungen der Politik, insbesondere den 
Länderparlamenten, notwendige politische Gestaltungsspielräume zur 
Sicherung einer guten Zukunft der Menschen nehmen wird." Faktisch 
werde den Ländern damit jede Möglichkeit genommen, auf politische, 
wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren.
Sollte eine spätere Korrektur der Regelungen notwendig werden, wäre 
diese in der Gesetzgebung vergleichsweise einfach, nicht aber beim 
Grundgesetz, denn dafür werde stets eine Zwei-Drittel-Mehrheit in 
zwei Parlamentskammern benötigt. Eine Revision des vorliegenden 
Gesetzentwurfs wäre deshalb "die sauberste Lösung", so Heesen und 
Bsirske. "Dies würde zugleich verhindern, dass die Axt an die Wurzel 
des Föderalismus gelegt wird, was mit der beabsichtigten 
Verfassungsänderung faktisch geschieht."
Eine am Vortag bekannt gewordene Umfrage hatte ergeben, dass auch 
eine große Mehrheit der Bundesbürger eine Schuldenbremse im 
Grundgesetz ablehnt. Nicht einmal jeder Dritte hält den Plan der 
großen Koalition, eine solche Begrenzung einzuführen, für richtig, 
berichtete die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf die noch 
nicht veröffentlichte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa. 
Eine nicht in der Verfassung, sondern per Gesetz festgelegte 
Begrenzung der Schulden würden hingegen 63 Prozent der Bundesbürger 
akzeptieren. Auch eine starre Schuldengrenze stieß auf weitreichende 
Ablehnung. 58 Prozent der Befragten befürchteten, dass der Staat dann
seine Aufgaben nicht mehr finanzieren kann.

Pressekontakt:

dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de

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