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dbb fordert Erhöhung des Versorgungsfreibetrages - Geyer: Karlsruhe hat unsere Rechtsauffassung bestätigt

Berlin (ots)

Der dbb beamtenbund und tarifunion ist durch die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung der
Alterseinkünfte vom 6. März 2002 in seiner Rechtsauffassung bestätigt
worden. Seit 20 Jahren, so der dbb Bundesvorsitzende Erhard Geyer,
habe Karlsruhe in entsprechenden Urteilen wiederholt festgestellt,
dass die unterschiedliche Besteuerung von Pensionen und Renten dem
Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes widerspricht.
Indem das Bundesverfassungsgericht diesmal eine feste Frist bis
zum 1. Januar 2005 zur Neuregelung der Rentenbesteuerung vorgebe, sei
die Politik endlich zum Handeln gezwungen. dbb Chef Geyer: "Da die
Benachteiligung der Pensionäre damit aber bis mindestens 2005 weiter
besteht, muss der Gesetzgeber jetzt umgehend einen Ausgleich
schaffen. Nach unseren Berechnungen ist dazu eine Erhöhung des
Versorgungsfreibetrages auf 40 Prozent der Bezüge, höchstens aber
7560 Euro nötig. Das ist aus unserer Sicht die einzige schnell
umsetzbare Lösung."
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Friedrichstr. 169/170
10117 Berlin
Verantwortlicher  Redakteur:
Rüdiger von Woikowsky
Telefon  (030)4081-5000
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email:  dbbtu@t-online.de

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