Hühnerquälerbande im Bundesrat: Bundesregierung ist aufgefordert, standhaft zu bleiben
Bonn (ots)
Der Bundesrat wird sich am 7. April erneut mit der Legehennenhaltung beschäftigen. Auf Antrag der Landesregierungen Mecklenburg-Vorpommerns, Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens soll der Bundesrat das ab 1.1.2007 geltende Verbot der Käfighaltung von Legehennen aufkündigen. Zeitgleich wird auch über die Schweinehaltungsverordnung entschieden, die aus Tierschutzsicht ebenfalls unzureichend ist. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die drei Bundesländer auf, ihren Antrag zurückzuziehen.
"Kleingruppenhaltung ist nichts anders als Hühnerhaltung im Käfig. Das beschlossene Verbot der Käfighaltung von Legehennen ab 2007 muss bleiben. Wir fordern die Landesregierungen auf, ihren Antrag zurückzuziehen. Die Ministerpräsidenten Ringstorff, Wulff und Rüttgers vergreifen sich nicht nur an den Grundsätzen eines umfassenden Tier- und Verbraucherschutz, sondern begehen auch Gesetzesbruch!", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, auf der heutigen Pressekonferenz, einen Tag vor der Entscheidung im Bundesrat. Der aktuelle Nikotinskandal in Legehennen-Betrieben, die unter der Ägide des größten Verfechters der Käfighaltung, Gert Stuke von der Deutschen Frühstücksei AG, stehen, belegt zudem erneut, dass eine solche enge Qualhaltung zu Lasten des Tier- und Verbraucherschutzes geht.
Den vorliegenden Informationen zufolge sieht ein Antrag, den die drei Länder gemeinsam einreichen vor, die Hühner zukünftig u. a. in Käfigen mit einer Grundfläche von 800 cm? je Tier zu halten. Da in den Käfigen bis zu 60 Hennen leben sollen, beschönigen die Länder die Haltungsform mit dem Begriff "Kleingruppe". Neben den emotionalen Argumenten sprechen auch die wissenschaftlichen und rechtlichen Fakten eine klare Sprache: Die Kleingruppenhaltung ist der ausgestaltete Käfig und der ist nicht tiergerecht. Das bestätigt eine Vielzahl an seriösen Wissenschaftlern. In dem vom Bundesrat offenbar favorisierten Käfigsystem ist kein verhaltensgerechtes Scharren oder Sandbaden möglich. Auch die geschützte Eiablage ist kaum möglich und ein Aufflattern ist in dem System völlig unmöglich. Damit verstößt dieses Haltungssystem eklatant gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 und gegen das Staatsziel Tierschutz. Aber auch im wirtschaftlichen und arbeitspolitischen Sinn führt der Käfig in eine Sackgasse. Durch alternative, tiergerechte Haltungen können mehr Arbeitsplätze geschaffen werden als in jeder agrarindustriell geprägten Landwirtschaft.
"Falls die Hühnerquälerbande im Bundesrat tatsächlich eine Mehrheit in der Länderkammer findet, ist die Bundesregierung gefordert, zu handeln", so Apel und fordert von Bundesminister Seehofer, dass er einen solch tierfeindlichen Beschluss nicht in Kraft treten lässt. Die Kritik des Deutschen Tierschutzbundes richtet sich im Übrigen auch gegen die Schweinehaltungsverordnung, die am gleichen Tag beschlossen werden soll. Auch die darin vorgesehenen Haltungsvorschriften sind aus Tierschutzsicht ungenügend.
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