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Winkelmeier-Becker: Opfer von Straftaten in sozialen Netzwerken erhalten mehr Rechte

Berlin (ots)

Beschwerdeverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz müssen nun zur Verfügung stehen

Mit Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist am 31. Dezember 2017 entfaltet das von Bundestag und Bundesrat im Sommer verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz seine volle Wirksamkeit. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Endlich erhalten Opfer von Straftaten im Internet mehr Rechte gegenüber den Anbietern von großen sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter. Die Plattformbetreiber müssen nun leicht erreichbare und wirksame Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung stellen, damit Nutzer strafbare Inhalte melden können. Eingehende Beschwerden müssen unverzüglich zur Kenntnis genommen und auf ihre Berechtigung hin geprüft werden. Sofern ein geposteter Inhalt rechtswidrig ist, muss er von dem Plattformbetreiber gelöscht werden - in offensichtlichen Fällen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde. Kommen die Provider ihren Pflichten zur Einrichtung von Beschwerdeverfahren nicht nach, müssen sie mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Diese neuen Regeln sind wichtig, da Internetplattformen in der Vergangenheit oftmals auf Beschwerden nicht reagiert haben, obwohl die Inhalte nach dem deutschen Strafgesetzbuch eindeutig verboten waren, beispielsweise im Fall von Bedrohungen, Beleidigungsdelikten, unbefugtem Verbreiten von privaten oder kompromittierenden Fotos oder bei Holocaustleugnung. Die Opfer solcher Taten waren praktisch rechtlos gestellt, denn für sie war häufig schon nicht erkennbar, wie und von wem sie eine Entfernung des Inhalts verlangen können. Es ist aber nicht akzeptabel, wenn zum Beispiel eine Morddrohung oder ein Gewaltaufruf lange im Netz stehen.

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden weder neue Verbote eingeführt noch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschnitten. Es geht vielmehr darum, dass das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland auch im Internet durchgesetzt und dadurch die Interessen der Opfer von Straftaten geschützt werden.

Das Gesetz ist im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren so gefasst worden, dass es für die Plattformbetreiber keinen Anlass gibt, in Zweifelsfällen vorsorglich auch rechtmäßige Inhalte zu löschen, um Bußgelder zu vermeiden. Ein Bußgeld wird nur dann verhängt, wenn ein Plattformbetreiber systematisch gegen die gesetzlichen Pflichten verstößt, etwa wenn er keine Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung stellt oder Beschwerden generell nicht sachgerecht bearbeitet. Einzelfälle, in denen die Beurteilung immer schwierig, strittig oder auch einmal falsch sein kann, reichen für ein Bußgeld nicht. Zudem haben wir als Union dafür gesorgt, dass die sozialen Netzwerke die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle überantworten können, wie sie aus dem Jugendmedienschutz bekannt und bewährt sind.

Zu löschen ist immer nur ein bestimmter strafbarer Inhalt, also zum Beispiel ein Posting oder ein Bild. Dagegen verlangt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weder die Löschung von Inhalten, die nach deutschem Recht zulässig sind, noch die Sperrung eines ganzen Nutzeraccounts. Wenn dies geschieht, dann beruht dies auf einer eigenen Entscheidung des Plattformbetreibers, die möglicherweise von geschäftlichen Erwägungen oder vom US-amerikanischen Recht geprägt ist. Dieses weite Ermessen von Unternehmen ist ein Problem, wo eine Plattform bestimmte Kommunikationswege im Netz weitgehend monopolisiert. Denn Nutzer fühlen sich dann der Willkür der Unternehmen ausgeliefert und es besteht dadurch tatsächlich die Gefahr, dass unerwünschte Meinungen unterdrückt werden. Wir müssen daher darüber nachdenken, wie Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt auf großen marktmächtigen Internetplattformen gesichert werden können. Dazu kann ein Rechtsanspruch der Nutzer gehören, ein solches soziales Netzwerk für den Meinungsaustausch nutzen zu können. Dies würde auch bedeuten, dass der Netzwerkbetreiber nicht willkürlich rechtmäßige Inhalte löschen darf. Tut er dies dennoch, kann der Nutzer eine Wiederherstellung seines Beitrages verlangen.

Wir müssen weitere Diskussionen in diese Richtung führen. Weniger Regulierung für Internetplattformen, wie sie AfD, FDP und Linkspartei wollen, ist dagegen der falsche Weg. Denn die Opfer von Straftaten im Netz dürfen nicht allein gelassen werden."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Email: pressestelle@cducsu.de

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