Schön/Weinberg: Unterhaltsvorschussreform wirkt und unterstützt Alleinerziehende zielgenau
Berlin (ots)
Durch Reform erhalten 300.000 Kinder mehr Unterhaltsvorschuss
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:
"Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1. Juli 2017 war für die Kinder von Alleinerziehenden dringend notwendig. Das zeigen insbesondere die gestiegenen Zahlen von anspruchsberechtigten Kindern um 300.000 von 414.000 Kindern vor Inkrafttreten der Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes auf 714.000 Kinder Ende März 2018. Der Bericht macht aber auch eines deutlich: Länder und Kommunen müssen die unterhaltspflichtigen Elternteile noch stärker in die Pflicht nehmen und den Prozess des Rückgriffs beim anderen Elternteil nachhaltig verbessern. Das haben Bund und Länder bereits Anfang 2017 auf Spitzenebene beschlossen. Nur so wird eines der Ziele der Unterhaltsvorschussleistung erreicht: nämlich den anderen Elternteil langfristig zu einer zuverlässigen Zahlung des Unterhalts unmittelbar an den alleinerziehenden Elternteil zu bewegen.
Die 2017 erfolgte Ausweitung des Unterhaltsvorschusses fügt sich in eine Reihe von familienpolitischen Maßnahmen der letzten Legislaturperiode, wie beispielsweise der Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende, der Erhöhung des Kinderzuschlages oder auch der Förderung beim Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, mit der wir gezielt Alleinerziehende unterstützen. Diesen Weg gehen CDU/CSU auch in dieser Legislaturperiode weiter. Wir wollen beispielsweise in zwei Schritten das Kindergeld insgesamt um 25 Euro erhöhen, den Kinderzuschlag entsprechend anpassen und erhöhen, familienpolitische Leistungen entbürokratisieren, den qualitativen und quantitativen Kinderbetreuungsausbau weiter vorantreiben und auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter einführen."
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