Endgültiger Sieg von Nichia gegen Everlight in deutschem Zwangsvollstreckungsverfahren
München (ots)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-15 W 3/23) hat am 8. Februar 2023 zugunsten der Nichia Corporation ("Nichia") die erstinstanzliche Zwangsvollstreckungsentscheidung des Landgerichts Düsseldorf bestätigt und die dagegen erhobene Beschwerde des taiwanesischen LED-Herstellers Everlight Electronics Co., Ltd. und dessen deutschen Tochterunternehmens Everlight Electronics Europe GmbH (beide zusammen "Everlight") abgewiesen. Der Beschluss ist rechtskräftig und kann von Everlight nicht mehr angegriffen werden.
Diese Entscheidung ist im Zusammenhang mit den Schadensersatzansprüchen von Nichia aufgrund der Verletzung von Nichias YAG-Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) durch Everlight von maßgeblicher Bedeutung. Sie bestätigt die Rechtsauffassung von Nichia und die erstinstanzliche Entscheidung (Aktenzeichen 4a O 56/12 ZV II), wonach die Verpflichtung von Everlight zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung nicht nur die in dem Verletzungsurteil ausdrücklich benannten Verletzungsprodukte erfasst, sondern auch alle weiteren Produkte, die mit vorbenannten Produkten im Wesentlichen ähnlich sind. Das in erster Instanz gegen Everlight festgesetzte Zwangsgeld in Höhe von EUR 15.000 wurde vom Oberlandesgericht gleichermaßen bestätigt. Die Auskunftserteilung und Rechnungslegung bildet die Basis für die Berechnung des Schadensersatzes, den Nichia von Everlight wegen der Patentverletzung verlangen kann. Everlight hat demnach Nichia nunmehr diese erweiterte Auskunft und Rechnungslegung zu erteilen.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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