Zu den Vorschlägen von Horst Seehofer in der Berliner Zeitung, die Pflegeversicherung mit der Krankenversicherung zusammenzulegen
Bonn (ots)
Zusammenlegung von Kranken- und Pflegeversicherung bringt keine Integrationsgewinne
Gemeinsame Presseerklärung
AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Bundesknappschaft, Bochum Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Die Forderung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung zu integrieren, macht nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung keinen Sinn.
Die Spitzenverbände erinnern daran, dass bereits bei Einführung der Pflegeversicherung diese Frage diskutiert worden ist. Seinerzeit überwogen bei weitem die Anhänger einer eigenständigen, sozialversicherungsrechtlichen Lösung, die die sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung der Pflege hervorheben wollten. Insgesamt ist die Diskussion um die Integration der Pflege in die Krankenversicherung also nicht neu und muss sich daran messen lassen, ob die Integrationsvorteile überwiegen.
Integrationsvorteile lassen sich nicht erzielen, so die Spitzenverbände, da beide Sozialversicherungssysteme von unterschiedlichen Ordnungsprinzipien ausgehen, die eine Zusammenlegung erschweren. Die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet umfassenden Versicherungsschutz in einem Wettbewerbssystem mit Risikostrukturausgleich, während die Pflegeversicherung als Grundabsicherung konzipiert ist, und zwar im Rahmen einer Einheitsversicherung mit einem vollständigen Finanzausgleich. Wettbewerbsverzerrungen zwischen Kassen mit einem hohen Anteil an pflegebedürftigen Versicherten und Kassen mit einem geringeren Anteil Pflegebedürftiger werden dadurch vermieden.
Die Spitzenverbände betonen, dass gerade die Überwindung von Schnittstellenproblemen mit einer Zusammenlegung aufgrund der verschiedenen Leistungsversprechen beider Systeme nicht erreicht wird. Denn führt man die begrenzten, budgetierten Pflegeleistungen der Pflegeversicherung mit dem tendenziell offenen Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen, müssten zwischen diesen divergierenden Leistungsversprechen Abgrenzungskriterien entwickelt werden, die immer auch zu Schnittstellenproblemen führen können. Schnittstellen werden also durch eine Integration nicht beseitigt.
Die Spitzenverbände weisen zudem die Behauptung zurück, die Pflegeversicherung stehe vor der Pleite. Der gesetzliche finanzielle Mittelbestand lag Ende 2002 bei knapp 5 Mrd. Euro. Auch die Aussage, Pflegebedürftige erhalten keine Rehabilitation, ist nicht nachvollziehbar.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung: AOK-Bundesverband, Bonn, 18.02.2003 Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
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