Reimann: Digitalgesetze bringen nach Jahren der Stagnation entscheidende Fortschritte
Berlin (ots)
Morgen werden im Kabinett die beiden von Bundesminister Karl Lauterbach vorgelegten Gesetze zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens beraten. Die AOK-Gemeinschaft sieht sowohl im Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung (DigiG) als auch im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) entscheidende Fortschritte, betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:
"Nach Jahren der Stagnation und des Durchwurschtelns können die beiden von Minister Lauterbach vorgelegten Digitalgesetze deutliche Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens bringen. Mit der Einführung der Opt-out-ePA schafft das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens die Voraussetzungen dafür, dass die elektronische Patientenakte zur Massenanwendung wird. Sie kann sich endlich zu einer relevanten Plattform für den besseren Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den Leistungserbringern entwickeln. Für die Versicherten ist es von Vorteil, dass die ePA künftig auch den Zugriff auf das E-Rezept ermöglichen soll. Auch durch die Speicherung der elektronischen Patientenkurzakte und des Medikationsplans in der ePA wird der Ausbau zur zentralen Plattform weiter vorangetrieben. Es wäre konsequent, diesen Ansatz auch noch auf die Notfalldaten auszuweiten. An diesem Punkt sollte der Gesetzgeber noch einmal nachbessern.
Das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten eröffnet neue Perspektiven für eine bessere und systematischere Auswertung der vorhandenen Gesundheitsdaten zum Nutzen der Versicherten und Patienten. Wir begrüßen vor allem, dass das GDNG die Möglichkeiten der Kranken- und Pflegekassen zum Versorgungsmanagement auf Basis der vorliegenden Versichertendaten erweitert. Das ermöglicht die gezielte Information und Beratung der Versicherten über Versorgungs- oder Präventionsangebote und schafft damit einen echten Mehrwert für die Versicherten. So können wir künftig Daten aus verschiedenen Sektoren und von verschiedenen Leistungserbringern zusammenführen und gemeinsam auswerten - zum Beispiel zur gleichzeitigen Verordnung von Arzneimitteln, bei denen gefährliche Wechselwirkungen und damit akute Gesundheitsrisiken für die Versicherten drohen können. Das Gesetz sollte den Kassen in solchen Fällen die Möglichkeit einräumen, nicht nur die Versicherten, sondern auch deren behandelnde Ärztinnen und Ärzte in Praxis und Klinik direkt anzusprechen und zeitnah über die erkannten Risiken zu informieren."
Die Stellungnahmen des AOK-Bundesverbandes zu den beiden Digitalgesetzen stehen zum Download unter:
https://www.aok-bv.de/positionen/stellungnahmen/
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